Großes Kino oder Straftat?

Großes Kino oder Strafttat? Die rechtliche Sicht auf Streamingportale

movie2k.tl, kinox.to und zahlreiche andere – Online-Streaming-Portale existieren seit Jahren wie Sand am Meer. Fakt ist: Serien und Filme im Internet ohne Bezahlung ansehen ist praktisch für den Nutzer, denn er spart Geld, ist zeitlich unabhängig vom TV-Programm und spart sich den Gang in die Videothek oder ins Kino. Fakt ist auch: Für den Urheber des Materials ist Streaming ärgerlich, denn ihm gehen Einnahmen verloren. Doch die rechtliche Situation ist nicht jedem User klar.

Streaming-Portale – juristische Grauzone, Straftat oder Bagatellverbrechen?

Vom juristischen Standpunkt aus betrachtet, ist das Streamen eine diskutable Grauzone. Die Betreiber der Webseiten bewegen sich auf dünnem Eis, denn sie stellen die Filme im Internet bereit und verletzen damit das Urheberrecht. Aus drei Gründen können sie jedoch nicht oder nur schwer juristisch belangt werden: Ihr Aufenthaltsort ist meist unbekannt, sie könnten das Material jederzeit wieder löschen und ein Streaming-Portal ist nur eine Sammelstelle – das Material kommt von Dritt-Anbietern. Das Bereitstellen des Materials wird inzwischen von den meisten als illegal angesehen – doch was ist mit dem Ansehen dieses illegalen Materials?

Die Rechte des Users: Diese Folgen sind zu befürchten

Filme auf Streamingportalen ansehen - Strafbar oder nichtDas bloße Anschauen des Materials ist nicht juristisch vorwerfbar. Es findet keine Verletzung des Urheberrechts statt, da die Filme zu keiner Zeit komplett gespeichert werden und damit auch nicht später wieder hochgeladen (vervielfältigt) werden können. Die Bruchstücke des Materials, die im Arbeitsspeicher zur Erhöhung der Abspielqualität gespeichert werden, werden innerhalb kurzer Zeit mit neuen Informationen überschrieben oder beim Herunterfahren des Computers gelöscht. Sollten sie allerdings nicht gelöscht werden, könnte der komplette Film rekonstruiert und damit auch veröffentlicht werden – und das ist laut Urheberrecht strafbar. Achtung: Wenn die Mediendateien ganz offensichtlich illegal entstanden sind, z.B. durch Mitschneiden im Kinosaal, ist das Ansehen in jedem Fall strafbar.

Fazit – was ist erlaubt und was nicht?

Da es in Deutschland noch keine Klagen oder Prozesse gegen Nutzer eines Streaming-Portals gegeben hat, bleibt die rechtliche Situation weiterhin eine Grauzone. Die Betreiber der Portale leben gefährlich; der Nutzer in der Regel nur, wenn das Material offensichtlich illegal ist oder längerfristig gespeichert wird. Sich auf der Internetseite eines Fernsehsenders Sendungen anzusehen, ist ohnehin legal, denn der Sender hat die Rechte erworben. Auch Videodatenbanken, die Public-Domain-Filme (z.B. Filme, deren Urheberrecht abgelaufen ist) zur Verfügung stellen, sind unproblematisch. Ein Streaming-Portal wie kinox.to zu nutzen ist aber weiterhin eine unsichere Grauzone, derer sich der User bewusst sein sollte.