Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Anlage zur Gewinnung erneuerbarer Energien an das Netz angeschlossen wird und welche Vergütung der Netzbetreiber für den Strom  bezahlt. Wer in Photovoltaik-Anlagen investieren will, muss seine Rechte kennen. Denn nicht immer machen es die Energieversorger den Anlagenbetreibern einfach.

Hier finden Sie Informationen über Rechte und Pflichten des Betreibers einer Solaranlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.

EEG 2009: Neuerungen für Photovoltaikanlagen (PDF-Datei)
Vergütungssätze für 2010, neue Entscheidungen von Clearingstelle und Gerichten, Stolpersteine für Photovoltaikinvestoren: Hier finden Sie die wichtigen Informationen.

Clearingstelle entscheidet zu EEG-Vergütung bei PV-Ausbau über Jahreswechsel (PDF-Datei)
Mit Empfehlung vom 10.06.2009 hat die Clearingstelle über Vergütungsansprüche nach dem EEG entschieden, wenn der Anlagenbetreiber die PV-Anlage aus dem Jahre 2008 im Jahre 2009 ausbaut.

OLGs und Clearingstelle entscheiden über Solarstromvergütung von Gebäudeanlagen (PDF-Datei)
Die OLGs Nürnberg und Frankfurt und die Clearingstelle EEG haben ein beliebtes Investitionsmodell in Frage gestellt, bei dem (preiswerte) Gebäude zum Zwecke der Solarstromerzeugung durch eine Photovoltaikanlage errichtet wurden.

Bundesgerichtshof urteilt zu nachgeführter PV-Anlage (PDF-Datei)
Der Bundesgerichtshof hat am 29.10.2008 (VIII ZR 313/07) zum Begriff des Gebäudes nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz entschieden. Betroffen sind vor allem nachgeführte Anlagen.

Rechtsanwalt Binder berät zu allen Rechtsfragen rund um das EEG:

  • Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber
  • Neuregelungen im EEG 2009
  • Höhe der Solarstromvergütung
  • Netzanschlusskosten, Netzausbaupflicht des Netzbetreibers, Kostentragung
  • Vergütung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
  • Vertetung des Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen mit Netzbetreibern

Wenn Sie ein konkretes Angebot wünschen, nehmen Sie bitte hier Kontakt auf.

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