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Viele Solaranlagenbetreiber fragen: Muss ich mich darum kümmern, wie Verträge mit dem Netzbetreiber, dem Solarteur oder dem Verpächter formuliert sind ? Benötige ich überhaupt schriftliche Verträge ?
Von der Gestaltung der Verträge hängt ab, was passiert, wenn nicht alles nach Plan läuft. Wer sich dafür keinen Aufwand macht, der kann schlechte Karten besitzen, wenn die Photovoltaikanlage nicht die erhoffte Leistung erbringt oder das Grundstück, auf dem sich die Anlage befindet, zwangsversteigert wird. Solche Risiken realisieren sich nicht bei jeder Anlage. In den zwanzig Jahren, die eine Solaranlage mindestens betrieben werden soll, kann aber vieles geschehen, mit dem keiner gerechnet hat. Wer gute Verträge abgeschlossen hat, kann sich großen Ärger ersparen.
Folgende Verträge verdienen Ihre Aufmerksamkeit:
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