Kürzung Solarförderung

Dunkle Zeiten für Solarstrom nach Kürzung der Solarförderung

Strom aus Sonne erfreute sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit. Durch die lukrative Förderung der Solarenergie wurden immer mehr Photovoltaikanlagen angebracht. Doch es gibt immer wieder Neuerungen im EEG, beispielsweise seit dem 2012 verabschiedeten Beschluss der Bundesregierung zur Kürzung der Solarförderung brechen nun dunklere Zeiten für die Sonnenenergie an.

Gründe für die Kürzung der Förderung

Hauptgrund für die Kürzung der Solarförderung ist, dass durch den Rekordzuwachs an  Photovoltaikanlagen die Kosten der Solarförderung, die auf alle Bürger aufgeteilt werden, im Laufe der Zeit zu hoch werden würden. Mit der Kürzung der Solarförderung will die Bundesregierung  bis 2013 den Ausbau der Sonnenenergie auf 2500 bis 3500 Megawatt jährlich begrenzen. Ab 2014 sollen pro Jahr weitere 400 Megawatt weniger angebaut werden.

Was bedeutet die Kürzung der Solarförderung?

Für Photovoltaikanlagen wird die Solarförderung rückwirkend seit dem 01. April 2012  monatlich gekürzt. Bis Oktober 2012 verringerte sich die Einspeisevergütung um jeweils 1% gegenüber dem Vormonat. Seit November 2012 erfolgt die Kürzung der Solarförderung variabel um mehr oder weniger als einen Prozentpunkt. Seit Anfang Oktober gibt die Bundesnetzagentur die Kürzung für die jeweils kommenden drei Monate einen Monat zuvor bekannt.

Außerdem werden künftig statt der bisherigen 100% nur noch 90% des Solarstroms komplett zu den garantierten Preisen abgenommen, bei Kleinanlagen sogar nur etwa 80%. Der Rest des durch Sonnenkollektoren produzierten Stroms muss selbst verbraucht oder zu regulären Strompreisen vermarktet werden. Die Bundesregierung kündigte außerdem an,  das in Zukunft, wenn der Ausbau die vorgegebene Zielgröße überschreitet, die Einspeisevergütung für Solarstrom aus neuen Anlagen mit einer Verordnung weiter gekürzt werden wird.

Da die Vergütung auf 20 Jahre garantiert wird, sind alte Anlagen nicht von der Kürzung der Solarförderung betroffen. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Anlagenbaus. Auch wenn die Sondervergütung nach Ablauf des Förderzeitraums endet bleibt das Recht zur Einspeisung zum geltenden Marktpreis.

Seit August des letzten Jahres weiter verbessert fördert die Bundesregierung den Kauf einer Solarthermieanlage also einer Anlage, die keinen Strom sondern lediglich Wärme produziert, mit einer Einmalzahlung.

Welche Folgen ergeben sich aus der Kürzung?

Nichtsdestotrotz  führte die Kürzung der Solarförderung nicht zum erwarteten Einbruch des Anbaus von Sonnenkollektoren. Da der Anschaffungspreis  von Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren merklich sank, kann es durchaus sinnvoll sein trotz der Kürzung der Solarförderung in Sonnenenergie zu investieren. Ob für den Eigenverbrauch oder zur Einspeisung lässt sich nicht pauschal festmachen und muss einzeln durchkalkuliert werden.