Mieter zahlt die Miete nicht: Das können Sie als Vermieter tun

Sie selbst vermieten einige Wohnungen und haben nun eine Wohnung an einen Mieter vermietet, der plötzlich nicht mehr zahlt. Mieter sind gesetzlich in Deutschland stark geschützt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie in solchen Fällen korrekt vorgehen und gegebenenfalls mit einem fachlich spezialisierten Anwalt für Mietrecht zusammenarbeiten.

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Mieter nicht zahlt, manchmal hat er es einfach nur vergessen oder ein Zahlendreher in der Überweisung lässt das Geld nicht ankommen. Manchmal kann der Mieter sich finanziell die Wohnung aufgrund eines Jobverlusts nicht mehr leisten. Bevor Sie entsprechend vorgehen, sollten Sie auf jeden Fall zunächst verstehen, warum der Mieter nicht zahlt.

Welche Fristen hat der Mieter?

Rechtlich gesehen kann der Mieter die Miete bis zum 3. Werktag im Monat bezahlen. Das bedeutet nicht, dass das Geld am 3. Werktag auf Ihrem Konto ist, sondern das die Überweisung am 3. Werktag des Monats getätigt wurde.

Schritt 1: Nachfragen

Bevor Sie rechtlich gegen den Mieter vorgehen, sollten Sie am besten zunächst nach den Gründen des Ausfalls der Zahlung fragen. Hier können Sie den Mieter einfach anrufen, oftmals hat sich mit einem Anruf das Thema bereits erledigt, da der Mieter vergessen hat zu zahlen oder etwas während der Überweisung schief gegangen ist. Empfehlen Sie dem Mieter, dass er z.B. einen Dauerauftrag für die Mietüberweisung bei seiner Bank einrichtet, um dieses Problem in Zukunft zu vermeiden.

Wenn die Gründe geklärt sind, sollten Sie dem Mieter eine erneute Frist zur Nachzahlung setzen. Hier empfiehlt es sich diese möglichst kurz zu halten. Eine Frist von einer Woche ist zum Beispiel gängig.

Schritt 2: schriftliche Mahnung

Wenn der Mieter nicht erreichbar ist oder nichts von Ihnen wissen möchte, sollten Sie alles schriftlich festhalten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Im schlimmsten Fall kann es zu einer fristlosen Kündigung für den Mieter kommen. Bevor es soweit ist, sollten Sie zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer neuen Frist senden. Hier können Sie bereits erwähnen, dass eine fristlose Kündigung in Kraft tritt, wenn er die Miete nicht überweist. Gesetzlich ist dies im BGB im Absatz „Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ genau geregelt.

Mieter zahlt Miete nicht

Schritt 3: fristlose Kündigung

Das Wichtigste ist zunächst, dass Sie jede Kommunikation mit dem Mieter schriftlich festhalten und diese Dokumente sammeln.
Für eine fristlose Kündigung müssen rechtlich gesehen verschiedene Bedingungen eingehalten werden, da die Rechte des Mieters durch das Gesetz geschützt werden.

Wenn Ihr Mieter trotz der Mahnung nicht zahlt, können Sie nun eine Räumungsklage beantragen. Der Mieter hat nach Eingang der Klage zwei Monate Zeit die Mietschulden zu zahlen. Wenn dies geschieht, wird die Räumungsklage einmal zurückgezogen. Einmal bedeutet, dass diese nur unwirksam wird, wenn es das erste Mal ist, dass Sie diese rechtlichen Schritte einleiten. Sollten Sie die Räumungsklage bereits in den vergangenen zwei Jahren einmal eingereicht haben, kann dem Mieter sofort fristlos gekündigt werden.

Formell gesehen muss das Kündigungsschreiben schriftlich bei dem Mieter eingehen und ein Kündigungsgrund muss im Schreiben genannt werden. Wenn Sie nicht der einzige Vermieter sind, muss das Schreiben von allen Vermietern unterschrieben werden, damit dieses wirksam ist.

Weitere Möglichkeiten der Kündigung

Wenn Sie einen Mieter haben, der grundsätzlich verspätet zahlt, aber es nie dazu kam, dass er zwei Monatsmieten gar nicht gezahlt hat, haben Sie trotzdem die Möglichkeit dem Mieter zu kündigen. Hierbei beziehen Sie sich darauf, dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. In so einem Fall können Sie dem Mieter ordentlich mit einer gesetzlichen Pflicht von drei Monaten kündigen. Auch hier ist ein vorheriges Mahnschreiben eine Voraussetzung. Außerdem muss auf das Widerspruchsrecht des Mieters hingewiesen werden, da sich andernfalls der Termin der Räumungsklage verzögert.