Neuerungen bei Mietrechtsreform 2013

Mehr als 50% der Deutschen lebt laut einer Studie des Statistischen Bundesamts zur Miete.  Vor allem Personen unter 30 Jahren sind selten Eigentümer. Hier findet man über 80% Mieter und sogar die höchste Anzahl an Untermietern, nämlich immerhin 8%.

Mietstreitigkeiten vor dem Richter

Klar also, dass die meisten Deutschen bewusst oder unbewusst schon einmal mit dem Mietrecht in Kontakt gekommen sind. Richter und Anwälte können sich um mangelnde Auftragslage im Bereich des Mietrechts nämlich nicht beklagen. Jedes Jahr landen etliche Fälle in diesem Gebiet vor dem Richter. Sei es wegen Problemen bei der Rückzahlung der Mietkaution, Anfechtungen von Kündigungen oder Klagen gegen sogenannte Mietnomaden die mit Mietrückständen verblieben.

Umweltschutz bei der Mietrechtsreform 2013

Neuregelungen in der Mietrechtsreform 2013Seit dem Frühjahr 2013 kam nun eine Mietrechtsreform und deutsches Mietrecht hat einige Veränderungen für Mieter und Vermieter erhalten.
Im Wesentlichen sollte durch die Mietrechtsreform die Umwelt geschützt werden. Außerdem sollten Vermieter bei den immer häufiger auftretenden Fällen von Mietnomaden neue Rechte erhalten.
Beim Umweltschutz beschäftigte sich die Mietrechtsreform vor allem mit Regelungen rund um die energetische Gebäudesanierung, also alle Maßnahmen die die Modernisierung eines Mietobjekts hinsichtlich der Energieeinsparung betreffen.  Für den Mieter bedeutet dies beispielsweise, dass er eine längere Zeit den Baulärm erdulden muss der bei solch einer Sanierung, wenn beispielsweise die Fenster ausgetauscht werden, entsteht. Erst nach drei Monaten darf der Mieter die Miete kürzen und nur in Ausnahmefällen wenn die Wohnung nicht benutzbar ist einen Ersatzwohnung verlangen. Nach wie vor muss der Vermieter jedoch die Umbaumaßnahmen rechtzeitig zuvor, was mindestens drei Monate bedeutet, ankündigen.

Schutz vor Mietnomaden

Vermieter bekommen durch die Reform neue Rechte und Erlaubnisse zur Vorgehensweise gegen Mietnomadentum.  Als Mietnomaden werden Mieter bezeichnet, die häufig Ihre Bleibe wechseln, die Miete nicht zahlen und die Wohnung in verwahrlostem Zustand hinterlassen.
Waren früher den Mietern weitestgehend die Hände gebunden, können Sie sich nun gegen solche Mieter absichern, sodass sie vor einem finanziellen Schaden besser geschützt sind. Noch immer ist es schwierig Mietnomaden aus der Wohnung zu klagen, jedoch können Mieter mit Nomadenverhalten mit einer gerichtlichen Anordnung dazu gezwungen werden eine Geldsicherheit zu hinterlassen. Passiert das nicht, hat der Vermieter mehr Möglichkeiten das „Weiterziehen“ der Nomaden zu beschleunigen.
Die Mietrechtsreform 2013 enthält ebenso eine Regelung die die Mieterhöhung, die vor allem in Ballungsgebieten teilweise drastische Ausmaße annahm, betrifft. Gesetz  ist es nun, dass die Miete innerhalb von 3 Jahren um höchstens 15 Prozente steigen darf. Neuverträge betrifft diese Regelung jedoch nicht, bei ihnen gibt es bisher keine Preisbeschränkung.