Verpflichtung zur Unterhaltszahlung

Hierzulande wird mittlerweile jede dritte Ehe wieder geschieden. Eine Scheidung ist immer eine besonders schmerzhafte Angelegenheit, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Rein vom finanziellen Standpunkt aus gesehen ändert sich für die Kinder jedoch nichts, denn es gibt ja glücklicherweise die Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen. Diese sind einer der Eckpunkte der sozialen Absicherung bzw. der Sozialsicherheit. Man unterscheidet hierbei in Geldunterhalt, Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt, wobei der Naturalunterhalt in der heutigen Zeit sehr selten geworden ist.

Wer hat Anspruch auf Unterhaltszahlungen?

Auch in einer kinderlosen Ehe besteht eine Pflicht zur Zahlung an den Ex-Partner, sofern dieser einkommensschwächer ist als der andere Part, der sogenannte etwaiger Ehegattenunterhalt . Die Höhe der jeweiligen Unterhaltszahlungen richtet sich dabei nach der Dauer der Ehe und gilt in der Regel lebenslang. Von der Unterhaltspflicht entbunden wird der geschiedene Partner indes erst, wenn der unterhaltsberechtigte Ex-Partner erneut heiratet.

Wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, wird der Elternteil, der nicht das Sorgerecht für die Kinder erhält, zur Zahlung von Unterhalt für das Kind verpflichtet. Es ist zwar möglich, das Sorgerecht trotz Trennung aufzuteilen aber dieser Umstand entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Da die Kinder ihren Hauptwohnsitz nur bei einem Elternteil innehaben können, besteht für diesen Elternteil eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt für das Kind.
Richtlinien für die Höhe des Unterhalts sind je nach Alter des Kindes in der Düsseldorfer Unterhaltstabelle festgelegt. Derartige Unterhaltszahlungen sind allerdings zweckgebunden, da sie dem Wohl des Kindes dienen sollen. Das bedeutet, der Elternpart, der die Kinder bei sich aufnimmt, soll die Zahlungen dazu verwenden um Nahrung, Kleidung oder Gegenstände des alltäglichen Bedarfs von der Unterhaltszahlung des anderen Parts zu erwerben. Gestritten wird sehr häufig über die Definition des Begriffs „Dinge des alltäglichen“ Lebens. Besonders, wenn sich der unterhaltsverpflichtete Part in einer finanziell angespannten Lebenssituation befindet, kommt es nicht selten zu Streitigkeiten über Ausgaben wie Markenklamotten, Schulausflüge und dergleichen. Gleich zu Beginn von dem Trennungsjahr kann eine Trennungsvereinbarung getroffen werden, in welcher der Ansprüche wie der Versorgungsausgleich einvernehmlich geregelt werden, eine derartige Vereinbarung schafft gute Voraussetzungen für die schnelle Durchführung des Scheidungsverfahrens und ist daher sehr sinnvoll.

Regelungen bei ledigen Menschen

Es muss indes keine Scheidung vorliegen, um unterhaltsverpflichtet zu werden. Genauso wie Eltern zu Unterhaltszahlungen für Kinder verpflichtet werden, kann dieses auch in die andere Richtung umschlagen. Verdient der Nachwuchs Geld und die Eltern werden finanziell bedürftig, so kann es auch hier zu einer Verpflichtung kommen. Der sogenannte Elternunterhalt ergibt sich aus dem Familienrecht und soll gewährleisten, dass Eltern, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten, nicht Not leidend werden. Wenn mehrere Kinder in die Angelegenheit involviert sind, werden diese anteilmäßig unter Berücksichtigung ihrer individuellen Erwerbs- und Vermögenssituation zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.