Unternehmerische Insolvenz anmelden: das müssen Sie wissen

Sie haben in letzter Zeit viele Schulden gemacht und können diese nicht mehr bezahlen. Dies ist eine unschöne Vorstellung, die niemand selbst erleben möchte. Aber wenn es doch passiert, ist Hilfe in Sicht. Nichts ist verloren, Sie können dank eines Insolvenzverfahrens wieder zurück auf die Füße kommen und unter Umständen sogar Ihr Unternehmen weiterführen. Was Sie zu der Anmeldung wissen und beachten müssen und wie Sie weiterhin selbständig bleiben können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz

Eine Insolvenz kann grundsätzlich von Privatpersonen, als auch von Einzelunternehmen, Freiberuflern und Gesellschaften beantragt werden. Auch eine deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht notwendig. Ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland können ebenfalls einen Insolvenzantrag stellen.

Bevor die Insolvenz beantragt wird, stellt sich die Frage, ob eine Verbraucher- bzw. Privatinsolvenz oder eine Regelinsolvenz beantragt werden soll. Man könnte denken, dass die Verbraucherinsolvenz von natürlichen Personen und die Regelinsolvenz von juristischen Personen beantrag werden kann. So einfach ist es aber nicht immer.

Wenn Sie zum Beispiel in der Vergangenheit selbständig waren, aber nicht mehr als 19 Gläubiger hatten, oder wenn Sie Kleinunternehmer sind kommt eventuell eine Privatinsolvenz in Betracht. Dies gilt auch für Freiberufler. Der springende Punkt ist hier die Größe des Unternehmens, die laut § 304 Abs. 1 InsO als klein betrachtet werden muss. Dann wird der Gewerbetreibende oder Freiberufler als Privatperson eingestuft.

Wenn Sie aber während des Insolvenzverfahrens in der Selbständigkeit bleiben möchten, sollten Sie auf jeden Fall die Regelinsolvenz beantragen. Wenn Sie Ihre Tätigkeit zur Antragstellung unterbrochen haben, können Sie die Selbständigkeit während des Insolvenzverfahrens weiterführen.

Wer kann einen Insolvenzantrag stellen?

Zunächst können Sie als Schuldner den Antrag selbst stellen. Diesen Antrag bezeichnet man dann als Eröffnungsantrag Eigenantrag.

Aber auch Ihre Gläubiger können den Insolvenzantrag stellen. In der Regel passiert so etwas durch öffentliche Stellen wie das Finanzamt. Wenn einer Ihrer Gläubiger den Insolvenzantrag für Sie stellt, sollten Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit schnellstmöglich überprüfen. Eventuell können Sie den Antrag mit einer Zahlung der Forderungen des Gläubigers verhindern. Sollte dies allerdings nicht der Fall sein, müssen Sie einen eigenen Insolvenzantrag stellen, da die Restschuldbefreiung sonst nicht stattfinden kann.

Unternehmerische Insolvenz anmelden

Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung der Insolvenz.

Die offensichtlichen Unterlagen für einen Insolvenzantrag sind das Gläubiger- sowie das Vermögensverzeichnis. Das Gläubigerverzeichnis ist ganz einfach eine Übersicht all Ihrer Gläubiger. Wenn Sie nicht alle Ihre Gläubiger kennen, lassen Sie sich am besten von einem spezialisierten Anwalt für Insolvenzrecht helfen, der diese ausfindig macht. Das Vermögensverzeichnis beinhaltet Angaben zu Ihrem Vermögen und Einkommen und ist notwendig, damit bestätigt werden kann, dass Sie tatsächlich zahlungsunfähig sind.

Außerdem benötigen Sie unter Umständen eine Bescheinigung, dass ein außergerichtlicher Vergleich nach §305 InsO im Vorfeld gescheitert ist. Ein Anwalt bietet Ihren Gläubigern vor dem Insolvenzverfahren eine so genannten außergerichtliche Einigung, auch Vergleich genannt, an. Oftmals wird dieser aber von den Gläubigern abgelehnt. Eine nach §305 InsO anerkannte Anwaltskanzlei kann Ihnen im Anschluss die Ablehnung bestätigen.

Welche Ziele verfolgt die Regelinsolvenz?

Das Hauptziel der Regelinsolvenz ist selbstverständlich, dass Sie sich von Ihren Schulden befreien. Ein Insolvenzverfahren in Deutschland dauert in der Regel zwischen drei und sechs Jahren. Anschließend sind Sie von all Ihren Schulden befreit, unabhängig wie hoch diese zu Beginn waren.

Außerdem können Sie während des Insolvenzverfahren mit einem Pfändungsschutz rechnen. Sobald der Antrag eingereicht und bewilligt wurde, darf bei Ihnen nicht mehr gepfändet werden.

Die Regelinsolvenz ist für Unternehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler. Im besten Fall möchten Sie während der Insolvenz diese Selbständigkeit beibehalten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um genau dies zu erreichen. Sie können eine Auffanggesellschaft gründen oder Sie nutzen das so genannte Schutzschirmverfahren. Nach der Bestätigung Ihrer Qualifikation durch einen Anwalt oder Steuerberater, erarbeiten Sie in Zusammenarbeit mit einem Sachwalter einen Sanierungsplan für Ihr Unternehmen.

Qualifizierte Betreuung

Bei einem Insolvenzverfahren ist sehr viel zu beachten und es kann einiges bereits in der Vorbereitung falsch gemacht werden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie sich auf jeden Fall von einer qualifizierten Anwaltskanzlei beraten und während des Verfahrens begleiten lassen.