Wir sind ein Verein! – Was zu beachten ist

Wir sind ein Verein! – Was zu beachten ist

Wussten Sie, dass Vereine eine der häufigsten Gesellschaftformen in Deutschland sind? Etwa 600.000 eingetragene Vereine existieren hierzulande. Fast ausschließlich handelt es sich hierbei sogar um Idealvereine, was bedeutet, dass die Vereine keinerlei wirtschaftliche Hintergründe haben.

Regeln für die Gründung

rechtliche Voraussetzungen für den VereinEin Verein darf dann gegründet werden, wenn sich mehrere Mitglieder, mindestens 7, ohne finanzielle Hintergründe, zusammenschließen möchte. Sie alle haben mit dem Eintritt in den Verein dieselben Rechte, da der Verein eine demokratische Organisation darstellt. Nach dem deutschen Vereinsrecht muss bei einem Verein dann ein Vorstand gewählt und eine Satzung erstellt werden. Wer über die Gründung eines Vereins nachdenkt sollte sich gut informieren, denn es gibt viele Dinge die man erfüllen muss, bis hin zur Registereintragung. Beispielsweise sollten Sie von Beginn an ein Gründungprotokoll führen, in dem der Ablauf der Gründungsversammlung niedergeschrieben ist. Die Versammlung sollte dann nach den dort festgelegten Punkten ablaufen. Alle anwesenden Personen müssen außerdem im Protokoll mit Name und Anschrift unterschreiben, denn dieses stellt die Gründungsurkunde des Vereins dar, die für die Eintragung beim Register notwendig ist. Auch der Satzungsentwurf muss von allen Gründungsmitgliedern unterzeichnet und schlussendlich notariell beglaubigt werden.

Vorteile der Rechtsform Verein

Die Rechtsform des eingetragenen Vereins bietet sich dann an, wenn eine größere Anzahl von Personen sich zu einem nichtwirtschaftlichen Zweck zusammenschließen und möglichst flexibel mit Ihren Mitgliedern umgehen möchte. Zudem hat der Verein noch viele andere Vorteile, wie

  • die Haftung: Weder der Vorstand noch die Mitglieder müssen für den Verein haften. Der Verein selbst agiert als juristische Person, was bedeutet, dass er angeklagt werden bzw. beispielsweise auch ins Grundbuch eines Hauses eingetragen werden kann. Auch der Vorstand muss somit niemals um sein Privatvermögen bangen und ist nicht haftbar zu machen.
  • und das Kapital: Für einen Verein muss kein Mindestkapital zur Gründung vorhanden sein, die Gründung ist zudem im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen sehr günstig. Die Kosten setzen sich lediglich aus den Notargebühren für die Beglaubigung der Anmeldung, der Registergebühr beim zuständigen Amtsgericht und den Kosten für die Bekanntmachung der Eintragung zusammen.

Mit Kosten von etwa 100 – 150 Euro kann somit die Eintragung eines Vereins bereits beginnen. Zu beachten ist bei den Kosten jedoch, dass jede Änderung beim Registergericht erneute Kosten nach sich zieht, beispielsweise der Vorstand sich verändert und es deswegen einer Korrektur bedarf. Mit diesem Schritt ist Ihr Verein dann ein offiziell eingetragener Verein.