Die drei Arten von Schutzrechten und ihre unterschiedlichen Qualitäten

Mit der Patent-Explosion in China in den letzten Jahrzehnten stellt sich zunehmend die Frage nach der Qualität der dortder Patente und Innovationen. Im August 2012 veröffentlichte die European Union Chamber of Commerce in China (EUCCC) eine über 200 Seiten lange Studie über die derzeitige Patentsituation in China.

Grafik zur weltweiten Anmeldung von Schutzrechten

Dort ist abzulesen, dass in China in 2011 mehr als 1,6 Millionen Schutzrechte angemeldet wurden. Diese beinhalten sowohl inländische als auch ausländische Anmeldungen. Davon waren 526.412, also knapp ein Drittel Anmeldungen für Erfindungen, ein weiteres knappes Drittel waren Designrechte und der Rest Gebrauchsmuster. Für 2015 wird eine Anzahl von über 3,7 Millionen erwartet. Mit den 526.412 Patentanmeldungen hat China damit in 2011 auch zum ersten Mal die USA als Land mit den meisten Patentanmeldungen überholt. Bei den drei Arten von Schutzrechten stellen nur die Patente für Erfindungen wirkliche Innovationen dar und können als hochqualitativ gelten. Gebrauchsmuster sind eher als inkrementelle Verbesserungen anzusehen und Designrechte beziehen sich lediglich auf das Äußere eines Produktes.

Ein möglicher Erklärungsansatz dafür, warum es so viele Anmeldungen für Gebrauchsmuster und Designrechte gibt und somit die Qualität der Patente nicht genauso mitansteigt wie die Anzahl der gesamten Schutzrechtsanmeldungen, findet sich im chinesischen Anreizsystem für Patentierungen. Die chinesische Regierung hat sich hohe Ziele gesetzt, um China in Zukunft noch mehr zum Innovator zu wandeln. Dafür wurden verschiedene Anreizsysteme eingeführt, die die Patentierungsaktivitäten steigern sollen. Für Professoren gibt es z.B. eine mögliche permanente Anstellung, Arbeiter und Studenten können wiederum ein Wohnrecht für ihre bevorzugte Stadt erhalten. Manchmal gibt es auch Geldprämien oder der Staat beteiligt sich an den Anmeldekosten von Schutzrechten. Unternehmen können von Steuervergünstigungen oder anderen staatlichen Verträgen profitieren.

Anreizsysteme zur Anmeldung von Schutzrechten

Diese Anreizsysteme, welche ausschließlich auf Quantität ausgelegt sind, verleiten dazu, mehr Gebrauchsmuster und Designrechte anzumelden, da diese Schutzrechte weniger strikte Voraussetzungen bei der Anmeldung haben. Zudem sind keine großen Innovationen von Nöten. Qualitativ sehr hochwertige Patente für Erfindungen sind aufwendiger und daher für den Anmelder weniger lukrativ. Trotz der Entwicklung der Qualität kann festgestellt werden, dass China immer innovativer und mehr Innovationen hervorbringen wird.

Weitere Anreize in Deutschland für Patentierungen bildet nicht zuletzt das Arbeitnehmererfindungsgesetz, das 1957 in Kraft trat. Tritt ein Erfinder die Rechte seiner Erfindung an den Arbeitgeber ab, hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine angemessene Erfindervergütung. Möglich macht das der rechtliche Rahmen des Arbeitsnehmererfindungsgesetzes.