Schäden und Mängel in der Mietwohnung – dafür muss der Mieter haften

Schäden und Mängel in der Mietwohnung – dafür muss der Mieter haften!

War die Wohnung noch beim Einzug mit weißen Wänden, einem neuen Badezimmer und neuen Fußböden frisch renoviert, verschleißt die Wohnung nach ein paar Jahren wieder. Wer in einer Mietwohnung lebt, nutzt den Wohnraum auch ab. Schließlich zahlen Verbraucher genau deshalb auch Miete an den Eigentümer. Allerdings ist mit der Zahlung der Miete nicht gleich alles abgegolten. Mit der Zeit kommt es nicht selten in einer Wohnung zu Abnutzungserscheinungen, Mängeln und Schäden. Hier fragen sich die meisten Mieter, ob sie selbst für die Schäden aufkommen müssen oder ob die anstehenden Kosten für Reparatur und Instandhaltung Vermieter-Sache sind. Kleine Kratzer auf dem Paketfußboden, Schimmel in den Badezimmerfugen oder eine Abflussverstopfung bedeuten oftmals hohe Kosten für Reparaturarbeiten und Sanierungsmaßnahmen. Doch, wer zahlt für die entstandenen Kosten in einer Mietwohnung?
Der Paragrafen-Dschungel aus Selbstbeteiligungspflichten, Kleinreparaturklauseln und die im Mietvertrag festgehaltene Instandhaltung einer Wohnung lassen nur wenige Verbraucher durchblicken. So haben wir Ihnen im Folgenden einen Ratgeber zusammengestellt, der Sie über die Haftung von verschiedenen Mängeln und Schäden in einer Mietwohnung informiert. Denn die meisten Schäden in einer Wohnung sind nicht nur eine sehr kostspielige Angelegenheit, sondern kosten oftmals auch viel Zeit und Mühe seitens des Mieters.

Abflussverstopfung in der Mietwohnung – wer kommt für die Kosten auf?

Wenn der Abfluss im Badezimmer oder der Küche verstopft ist, hilft meistens nur ein Fachmann weiter. Viele Mieter wenden sich dabei sofort an einen Notprofi für Abflussverstopfungen, um das Problem schnell in den Griff zu bekommen. Die 24-Stunden-Hotline und die Möglichkeit einen Fachmann auf Notprofi.de zu kontaktieren, erlauben es heutzutage sehr einfach und schnell ein verstopftes Abflussrohr freizubekommen. Doch können hier auf Mieter enorme Kosten sitzen bleiben, wenn man sich vorher nicht mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt hat. Denn nur, wenn man dem Vermieter vorab das Problem geschildert hat, gelingt es den Vermieter für die Kosten der Abflussverstopfung haftbar zu machen. Hierbei müssen Mieter beweisen, dass sie nicht Schuld an dem Problem der Abflussverstopfung sind.

Vermieter ist verpflichtet für einen vertragsgemäßen Zustand zu sorgen

Jeder Vermieter ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet den vertragsgemäßen Zustand einer Wohnung zu erhalten. Abnutzungserscheinungen und Reparaturarbeiten gehören somit meistens zu den Aufgaben von Vermietern. Zwar haben Mieter das Recht eine Wohnung abzunutzen, allerdings stehen Mieter weiterhin für selbst verursachte Schäden dar. Demnach müssen Vermieter Mängel und Schäden nur reparieren, wenn sie durch einen normalen Abnutzungseffekt entstehen. Für alle anderen Schäden haftet der Mieter.

Schimmel im Badezimmer – Vermieter-Sache?

Schimmelfälle im Badezimmer sind heutzutage schon längst keine Seltenheit mehr und können sehr teure Kosten nach sich ziehen. So kommt es oftmals zu großen Schwierigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, wenn es zu einem Schimmelbefall im Badezimmer gekommen ist. Vermieter müssen für den Schaden nur aufkommen, wenn Baumängel oder eine defekte Rohrleitung den Schimmel verursacht haben. Wenn Mieter hingegen durch eine schlechte Belüftung und zu niedrigere Raumtemperatur dafür gesorgt haben, dass es zu einem Schimmelbefall gekommen ist, müssen diese auch die Kosten übernehmen.

Auf Kleinreparaturklausel im Mietvertrag achten!

Die Kleinreparaturklausel zieht Mieter für verschiedene Reparaturarbeiten zur Kostenübernahme hinzu. Dabei ist es häufig alltägliches Wohnungsinventar, was durch Mieter durch die Kleinreparaturklausel zur Kasse bittet. Für defekte Toilettenspülungen oder andere kleinere Schäden werden Mieter meistens mit Summen bis zu 100 Euro ebenfalls haftbar gemacht.