Karriere-Coaching mit AVGS-Gutschein – so geht’s richtig
Sie sind arbeitssuchend und möchten sich beruflich neu orientieren? Sie könnten professionelle Unterstützung dabei gebrauchen, sind sich aber nicht sicher, wo und wie sie diese bekommen? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie sich dank Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) von Ihrer Agentur für Arbeit ein Berufscoaching finanzieren lassen können.
Was ist ein AVGS-Gutschein?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist wie der Name bereits sagt ein Gutschein, der Ihnen von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ausgestellt wird. Voraussetzung ist, dass Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen (auch als Aufstocker) und dass Ihr:e Berater:in bei Ihnen den Bedarf für eine Maßnahme zur beruflichen Neuorientierung feststellt. Denn: Der AVGS ist eine sogenannte Kann-Leistung.
Der AVGS berechtigt Sie dann z. B., an einem 8-wöchigen Karriere-Coaching mit 20 Einzelstunden teilzunehmen. (Der tatsächliche Umfang kann abweichen und hängt vom Ermessen Ihres Beraters/Ihrer Beraterin ab.) Der Gutschein garantiert dem Träger der Maßnahme, dass die Agentur für Arbeit die Kosten für Ihr Coaching übernimmt.
Wie erhalte ich einen AVGS-Gutschein?
Wie bereits erwähnt ist die Voraussetzung für einen AVGS, dass Sie arbeitssuchend sind und ALG I oder II beziehen. Ist dies der Fall, dann sprechen Sie einfach Ihre:n Berater:in bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter darauf an. Diese:r wird dann entscheiden, ob eine Coaching-Maßnahme für Ihre berufliche Zukunft sinnvoll ist.
Im Allgemeinen hat Ihr:e Berater:in ein Interesse daran, dass Sie einen Berufsweg einschlagen, auf dem Sie langfristig erfolgreich und vor allem in einem festen Arbeitsverhältnis sind. Dennoch ist es wichtig, dass Sie Ihrem Berater bzw. Ihrer Beraterin plausibel darlegen können, weshalb Sie ein Berufscoaching durchführen möchten. Gründe dafür können z. B. sein:
- Sie sind schon lange in ihrem erlernten Beruf unzufrieden und unmotiviert und möchten etwas Neues lernen, das Sie mehr erfüllt. Ein Karriere-Coach kann Ihnen dabei helfen, den für Sie richtigen Weg zu finden.
- In Ihrem Berufsfeld sind Stellen nur sehr schwer zu bekommen, weshalb Sie sich umorientieren möchten. Ein Karriere-Coaching kann Sie dabei unterstützen, potenzielle Berufsfelder für Sie zu ermitteln.
- Sie haben Schwierigkeiten, sich auf dem Arbeitsmarkt zu orientieren und zu entscheiden, in welche Richtung Sie sich entwickeln möchten. Hier kann ein AVGS-Coaching enorm hilfreich sein, um Klarheit zu schaffen – auch für Berufsanfänger.
- Sie möchten sich in Ihrem erlernten Beruf weiterentwickeln und Ihre Karriere voranbringen, haben aber das Gefühl, dass Sie „feststecken“. Ihr Coach kann mit Ihnen besprechen, wie Sie Ihre Ziele erreichen.
Dies sind nur einige von vielen möglichen Beispielen, welche guten Gründe es für die Beantragung eines AVGS geben kann, und auf welche Weise ein Karriere-Coaching Sie voranbringen kann. Überlegen Sie sich also vor der Beantragung Ihres AVGS-Gutscheins, welche Motivation Sie für ein Coaching haben und was Sie sich davon erhoffen.
Was kostet mich ein AVGS-Gutschein bzw. ein AVGS-Coaching?
Nichts! Der AVGS ist eine Leistung der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters, die Sie im Rahmen Ihres Bezugs von ALG I bzw. ALG II erhalten können. Sowohl der Gutschein als auch das Coaching sind für Sie somit völlig kostenlos! Denn die Kosten für das Coaching werden von Ihrer Arbeitsagentur voll übernommen. Wichtig ist allerdings, dass Ihr:e Berater:in der von Ihnen ausgewählten Coaching-Maßnahme vorab zustimmt, und deren Umfang im Gutschein einträgt.
Wo kann ich ein AVGS-Coaching absolvieren?
Es gibt vielzählige Anbieter von Karriere-Coachings, angefangen von selbstständigen Coaches bis hin zu großen Instituten, die bundesweit präsent sind. Eines davon ist z. B. das INQUA-Institut, das AVGS Coaching in Berlin und 20 weiteren deutschen Städten anbietet. Daneben gibt es noch viele weitere Anbieter von Karriere-Coachings, die Sie ganz einfach mit einer Online-Suche ausfindig machen können.
Was muss ich bei der Auswahl eines Coaching-Anbieters beachten?
Wichtig ist in jedem Fall, dass der von Ihnen ausgewählte Coaching-Anbieter den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters annimmt. Ist das der Fall, dann kommt es für Sie persönlich natürlich darauf an, dass die Coaching-Methode für Sie passend ist und, dass die Chemie mit Ihrem AVGS-Coach stimmt. Beide Faktoren sind wichtig für den Erfolg der Maßnahme.
Wie läuft ein AVGS-Coaching ab?
Der Ablauf Ihres Karriere-Coachings hängt natürlich vom jeweiligen Anbieter ab. AVGS-Coachings sind in der Regel Einzelcoachings, welche sowohl online als auch in Präsenz oder als Mischform aus beidem stattfinden können. In aller Regel wird dabei zunächst Ihr Status Quo ermittelt, also Ihr bisheriger Lebenslauf. Dabei kann es auch um Ihren persönlichen und familiären Hintergrund gehen, denn dieser ist unter Umständen wichtig für Ihre Karriereplanung.
Es werden Ihre Stärken, Kompetenzen und Interessen ermittelt, wobei oft neue Erkenntnisse gewonnen werden und Sie Dinge über sich selbst herausfinden können, die Ihnen vorher noch gar nicht bewusst waren. Ihr AVGS-Coach hilft Ihnen dann dabei, unter Berücksichtigung Ihres Profils das Angebot auf dem Arbeitsmarkt so zu navigieren, dass Sie die besten Chancen auf Verwirklichung Ihrer Karriere-Ziele haben.
Was sind meine Rechte?
Die Rechtslage bezüglich des AVGS wird geregelt im zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), und zwar unter Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III. Auf der Website der Agentur für Arbeit findet sich eine ausführliche Broschüre (PDF), die die Rechtslage im Detail erläutert.