Versorgungsausgleich schafft Gleichstellung
Versorgungsausgleich

Wenn es zu einer Scheidung kommt, wird die rechtliche Situation für den normalen Bürger zumeist undurchsichtig. Es ist von Nöten, dass er sich anwaltliche Beratung über die folgenden auf ihn zukommenden Verpflichtungen einholt, da es sehr oft vorkommt, dass eine Trennung nicht gleich Trennung bedeutet. Besonders, wenn zwei Partner über einen längeren Zeitraum miteinander verheiratet waren und eine finanzielle Lebensgemeinschaft miteinander hatten, entstehen auch nach der Trennung gemeinsame Versorgungsverpflichtungen. Sie betreffen in erster Linie den finanzstärkeren Part, welcher mit dem Versorgungsausgleich dem finanziell schwächeren Part eine Art von Unterhaltszahlungen leistet, damit dieser in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich begründet sich nach dem deutschen Familienrecht und bedeutet einen finanziellen Ausgleich aller während der Ehezeit erworbenen Altersrentenanwartschaften. In den Versorgungsausgleich sind vielmehr die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den Beamtenversorgungsanwartschaften, Anwartschaften aus privaten Lebensversicherungen sowie berufsstän
dische Altersversorgungen mit einzubeziehen. Auch die Zusatzversorgung für Berufstätige im öffentlichen Dienst wird einbezogen.

Die Anwendung des Ausgleichs

Der Ausgleich regelt die interne Teilung aller in der Ehezeit erworbenen Ansprüche halbseitig und verhindert, dass ein Part schlechter gestellt wird, nur weil er während der Ehezeit aus Gründen, die in der Ehe zu suchen sind, nicht voll erwerbsfähig gewesen ist. Hat ein Partner während der Ehe beispielsweise eine Elternzeit zuhause verbracht, so regelt der gesetzliche Versorgungsträger, dass ihm daraus in späteren Rentenjahren kein finanzieller Nachteil entsteht. Der Ehegatte, der während der Elternzeit vollends erwerbsfähig gewesen ist, gibt nun einen gewissen Anteil seiner erworbenen Rentenanwartschaften an den anderen Partner ab.

Der Gesetzgeber hat es vorgesehen, dass es in diesem Bereich einen großen Spielraum für Regelungen der Ehegatten untereinander geben kann. Mit einer Trennungsvereinbarung kann der Versorgungsausgleich, ebenso wie der Ehegattenunterhalt und der Unterhalt für Kinder vorab geregelt werden. Eine derartige Vereinbarung erspart dem Gericht sehr viel Zeit und kann den Scheidungsablauf enorm beschleunigen. Es ist auch möglich auf den Ausgleich der Versorgungsansprüche vollends zu verzichten, wenn beide Partner während der Ehezeit voll erwerbsfähig gewesen sind und nach der Scheidung nichts mehr miteinander zu tun haben wollen. Die vorzeitige Regelung des Versorgungsausgleichs trägt auch eine ganze Menge dazu bei, dass eine Scheidung ohne unnötige Streitigkeiten über die Bühne gehen kann. Um jedoch vollends über die eigene rechtliche Situation aufgeklärt zu sein, ist es äußerst ratsam, vor dem Termin zur Scheidung eine ausführliche anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.