Schutz des finanziell schwächeren Partners

Wenn eine Ehe auseinander geht, steht der finanziell schwächere Part zunächst vor einem Problem, das durch die Regelungen zum Ehegattenunterhalt gelöst werden soll. Zumeist war das ganze Leben auf den Partner ausgerichtet und die Lebensgemeinschaft beinhaltete gemeinsame Konten. Wenn aus der Ehe zudem Kinder hervorgegangen sind, wird die Problematik noch deutlicher. Nicht selten ist es der Fall, dass ein Elternteil während der Erziehungsphase zuhause geblieben ist, während der andere das Geld verdient hat. Es ist jedoch glücklicherweise nicht mehr der Fall, dass ein Ehepartner bei dem anderen aus finanziellen Gründen bleiben muss. Der Gesetzgeber hat hierfür bereits seit langer Zeit die Regelung zum Ehegattenunterhalt festgelegt, um den finanziell schwächeren Part der Ehe vor finanzieller Not zu schützen.

Was ist der Ehegattenunterhalt?Ehegattenunterhalt

Unter dem Begriff Ehegattenunterhalt versteht man alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einer Person. Im Falle einer Scheidung ergibt sich dieser Anspruch kraft Familiengesetz. Es kann jedoch auch vorkommen, dass ein sogenannter Trennungsunterhalt im Falle der Trennung einer nicht-ehelichen Gemeinschaft entrichtet werden muss. Hierfür muss jedoch zwingend eine Trennungsvereinbarung vorliegen. Der Ehegattenunterhalt unterscheidet sich in Naturalunterhalt, Geldunterhalt und Betreuungsunterhalt. Der Naturalunterhalt ist in der heutigen Zeit jedoch sehr selten geworden, die gängigste Form des Unterhalts in Barzahlungen festgelegt wird. Richtwerte für die Höhe des Ehegattenunterhalts sind in einer Unterhaltstabelle festgesetzt und richten sich nach den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des unterhaltsverpflichteten Ex-Partners. Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass gewisse Abzüge vorgenommen werden können. Eine gute anwaltliche Beratung ist daher für den guten Ausgang des Verfahrens – auch außergerichtlich – unerlässlich.

Der Ehegattenunterhalt ist eine wichtige gesetzliche Regelung, die dafür geschaffen wurde, diejenigen Personen, die während einer Ehe zum familiären Wohl ihren Job aufgegeben haben, vor dem finanziellen Ruin nach einer Scheidung zu schützen. Insbesondere, wenn eine Person schon für längere Zeit – aufgrund der Kinder – nicht mehr am Berufsleben teilgenommen hat, ist es enorm schwierig, wieder im Berufsleben Fuß zu fassen. Damit die Übergangsphase finanziell leichter fällt, wurde der Ehegattenunterhalt gesetzlich verankert. Er dient auch dazu, dass eine Person ihren gewohnten Lebensstil, den sie während der Ehe innegehabt hat, auch nach der Scheidung aufrechterhalten kann. Derartige Unterhaltszahlungen können ebenfalls im Falle einer einvernehmlichen Trennung schriftlich in einer notariell beglaubigten Trennungsvereinbarung festgehalten werden. Wenn eine derartige Vereinbarung getroffen wird, sollte sie ebenfalls den Unterhalt für das Kind berücksichtigen.