Rechtliche Anforderungen an Webseiten – was Sie unbedingt beachten sollten

Rechtliche Anforderungen an Webseiten – was Sie unbedingt beachten sollten

Womöglich überlegen Sie sich angesichts der aktuellen Krise, eine Webseite aufzubauen und diese anschließend zu monetarisieren. Verwunderlich ist das nicht, denn im Gegensatz zu anderen Branchen laufen viele internetbasierte Projekte – sofern sie sich auf das richtige Thema konzentrieren – nach wie vor ziemlich gut. Ganz zu schweigen von all denen, die sogar von der Krise profitieren konnten. Allerdings sollte Ihnen bewusst sein, dass der Aufbau einer eigenen Webseite nicht nur viel Arbeit erfordert, sondern auch an rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft ist. Sie sollten also grundlegende rechtliche Anforderungen kennen, um nicht plötzlich eine böse Überraschung zu erleben.

Impressum ist für Webseiten in Deutschland fast immer Pflicht

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass bei Webseiten in Deutschland eine Impressumspflicht gilt. Hierbei handelt es sich sogar um einen der häufigsten Gründe für eine Abmahnung, weswegen Sie diesen Aspekt auf keinen Fall vernachlässigen sollten. Eine Ausnahme liegt höchstens dann vor, wenn Sie keine Gewinnerzielungsabsicht haben und die Webseite in keiner Weise monetarisiert ist. Die Grenze ist allerdings schwer zu ziehen, weswegen lediglich Webseiten für familiäre oder persönliche Zwecke kein Impressum benötigen. Generell sollten Sie nie auf ein Impressum verzichten, da ein solches auch der Seriosität zugutekommt. Entscheidend sind dabei sowohl die Korrektheit als auch Vollständigkeit. Sollte einer der beiden Punkte problematisch sein, kann es zu rechtlichen Problemen kommen.

Linkbuilding ist nicht illegal

Der Aufbau von Backlinks mag zwar umstritten sein, aber es handelt sich hierbei nach wie vor um einen der wichtigsten Rankingfaktoren und wer bei den Suchergebnissen nach vorne kommen will, sollte Backlinks kaufen. Schließlich ist die Technik keineswegs illegal und es gibt sogar einige Unternehmen in Deutschland, deren Kerngeschäft der Verkauf von Backlinks ist. Sie sollten lediglich berücksichtigen, dass Linkaufbau – zumindest bei gekauften Backlinks – gegen die Richtlinien von Google verstößt. Illegal ist das Ganze jedoch nicht und sofern Sie einen natürlichen Linkaufbau betreiben, muss es keineswegs zu Abstrafungen durch Google kommen. Schließlich ist es kein Geheimnis, dass praktisch jede größere Webseite schon den ein oder anderen Backlink erworben hat oder Backlinks verkauft, um zusätzliche Einkünfte zu erzielen. Es handelt sich jedoch unumstritten um ein komplexes Thema, weswegen Sie sich in jedem Fall näher darüber informieren sollten. Hierbei kann Ihnen zum Beispiel die Agentur PerformanceLiebe helfen.

Was letztendlich beim Backlinkaufbau von Relevanz ist, lässt sich pauschal nicht beantworten, da es immer auf den individuellen Fall ankommt. Prinzipiell ist es jedoch so, dass qualitativ hochwertige und thematisch passende Backlinks eine der besten Maßnahmen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung sind. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie sich um einen natürlichen Aufbau bemühen und nicht beispielsweise Dutzende Backlinks an einem Tag aufbauen. Zudem sollten Sie sich von Backlinks minderwertiger Qualität distanzieren, da solche eher als Spam wahrgenommen werden und infolgedessen Ihren Rankings schaden können. Alles in allem gibt es aus rechtlicher Sicht jedoch keinen Grund, um auf den Aufbau von Backlinks zu verzichten.

Verletzung von Schutzrechten birgt ein großes Risiko

Aus rechtlicher Sicht gehört die Verletzung von Schutzrechten zu den größten Risiken. Diesbezüglich gilt es unter anderem das Urheberrecht zu nennen, welches Sie beispielsweise verletzen können, wenn Sie beliebige Bilder, Texte oder Videos einbinden. Es gibt verschiedene Arten von Schutzrechten und diese zu befolgen, ist als Webseitenbetreiber Pflicht. Überlegen Sie sich also gut, was für Inhalte Sie auf Ihrer Webseite einbinden. Andernfalls kann es schnell zu rechtlichen Problemen und einem hohen finanziellen Schaden kommen. Eine Verletzung des Urheberrechts ist in Deutschland kein Spaß. Nicht ohne Grund gibt es bereits zahlreiche Unternehmen, die ihr Geschäft aus diesem Grund aufgeben mussten. Kreieren Sie also ausschließlich eigene Inhalte oder verwenden Sie solche, bei denen eine Nutzung aus rechtlicher Sicht unproblematisch ist.

Die Vorgaben der DSGVO sollten eingehalten werden

Seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sich für Webseitenbetreiber viel geändert und das Erheben von Daten ist nicht mehr ohne Weiteres möglich. Wer eine Webseite betreibt, muss sicherstellen, dass er die Vorgaben der DSGVO bezüglich Datenschutz und Privatsphäre einhält. Bei Missachtung drohen empfindliche Bußgelder, wie der Fall von H&M gezeigt hat. Da es sich bei der DSGVO um ein komplexes Thema handelt, wollen wir hier jedoch nicht alle Faktoren aufführen, die von Relevanz sind. Ein entscheidender Punkt ist jedoch definitiv die Datenschutzerklärung, welche bei keiner Webseite fehlen sollte. Die Datenschutzerklärung gibt beispielsweise Auskunft darüber, wie und aus welchen Gründen personenbezogene Daten erhoben werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die sogenannten Cookies, da solche für den Betrieb einer Webseite nicht zwangsweise notwendig sind. Das Setzen von Cookies ist somit nur mit einer aktiven Einwilligung des Seitenbesuchers zulässig. Aus diesem Grund bietet es sich an, einen Cookie-Banner auf der Webseite einzubauen. Der Cookie-Banner darf jedoch nicht den Zugang zur Datenschutzerklärung oder dem Impressum verdecken, da auch das zu rechtlichen Problemen führen kann. Generell gibt es bezüglich der DSGVO einige Dinge zu beachten, weswegen das Hinzuziehen eines fachkundigen Anwalts sinnvoll ist.