Auch Ehegatten können Anspruch auf Alimente haben

Zahlung von Alimenten

Das Wort Alimente kennt wohl jeder. Es steht für Unterhaltzahlungen, die an Menschen gehen, die nicht in der Lage sind selbst für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Meistens müssen nach einer Scheidung Alimente gezahlt werden, jedoch können auch andere Personen einen Anspruch auf Alimente haben.

Bei den Alimenten unterscheidet man zwischen:
• Kinder
• Ehegatten
• Sonstige Verwandte

Kinder deren Eltern in Scheidung leben erhalten Kindesunterhalt. Diese Form der Alimente, soll das Kind gleich stellen und dessen Lebensunterhalt finanzieren, auch wenn sich die Lebenssituation durch die Trennung verändert. Kinder sollen von dieser Veränderung zumindest finanziell nichts zu spüren bekommen, deswegen muss der Kindesunterhalt mindestens solange gezahlt werden, bis das Kind volljährig ist.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt

Die Höhe staffelt sich beim Kindesunterhalt nach dem Alter des Kindes. Als Richtlinie gilt die Düsseldorfer Tabelle. In dieser wird berücksichtigt, dass sich der Unterhalt zum einen nach dem Alter und den Bedürfnissen des Kindes, zum anderen aber auch nach dem Einkommen des Unterhaltsberechtigten richtet. Der Selbstbedarf darf durch die Unterhaltszahlungen natürlich nicht unterschritten werden. In der Regel muss der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Unterhaltszahlungen vornehmen. Der andere Elternteil steuert seinen Anteil durch das bei ihm lebende Kind als Naturalunterhalt bei. Auch wenn das Kind zwar schon über 18, jedoch noch in der Erstausbildung oder auf Jobsuche ist, besteht ein Anspruch auf Unterhalt. Auch wenn es für die Höhe der Alimente zwar gesetzliche Vereinbarungen gibt, werden trotzdem oft individuelle Konditionen vereinbar. Vor allem wenn es um Kinderunterhalt geht, steht ja nicht das Recht und Gesetz, sondern das Wohlergehen des Kindes im Fokus.

Zahlungen für Eltern und andere Verwandte

Alimente für KinderAuch Ehegatten können, abhängig von der Lebenssituation einen Anspruch auf Alimente haben. Hier gilt jedoch, dass es Erwachsenen im Gegensatz zu Kindern zumutbar ist, ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Nicht jede verlassene Ehefrau hat deswegen einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt.
Was vielen Menschen nicht bekannt ist ist, dass auch andere direkte Verwandte einen Anspruch auf Alimente haben können. Beispielsweise gibt es den Elternunterhalt, der dann in Kraft tritt, wenn Eltern in Pflege- oder Altersheimen untergebracht werden müssen.