Wenn die Ehe kein Leben lang hält

Die Zeiten, in denen eine Ehe eine Institution für das ganze Leben gewesen ist, scheinen sich langsam aber sicher dem Ende entgegen zu neigen, denn die Scheidungsrate steigt jedes Jahr bedrohlich an und Paare die goldene Hochzeit feiern werden zunehmend eine Seltenheit. Damit das Gericht eine Ehe als gescheitert anerkannt, ist ein sogenanntes Trennungsjahr ein wichtiges Kriterium. Obgleich die Hemmschwelle bei einigen Menschen, eine Ehescheidung vornehmen zu lassen, merklich gesunken ist, geht der Gesetzgeber noch immer davon aus, dass es sich bei einer Ehe um eine „lebenslängliche“ Institution handelt. Aufgrund dieses Umstands muss die Ehe für die erfolgreiche Durchführung der Scheidung als unwiderlegbar zerrüttet und als gescheitert angesehen werden.

Was ist das Trennungsjahr?Trennungsjahr

Eine Ehe gilt vor dem Gesetz grundsätzlich dann als gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft gem. §1353 BGB nicht mehr besteht. Das Trennungsjahr ist für das Gericht hierbei ein Anhaltspunkt. Wenn zwei verheiratete Partner mehr als ein Jahr voneinander getrennt leben, so kann davon ausgegangen werden, dass die Ehe als zerrüttet und nicht mehr heilbar angesehen wird. Es ist nicht zwingend notwendig, dass einer der beiden Partner aus der gemeinsamen Wohnung bzw. dem Haus auszieht. Eine Trennung kann auch innerhalb der eigenen vier Wände durchgeführt werden. Es ist lediglich wichtig, dass die Partner dem sogenannten „getrennt von Bett und Tisch“ Prinzip folgen und innerhalb der Wohnung ihren eigenen Lebensweg ohne den Partner bestreiten. Bei einvernehmlichen Scheidungen sollte dieses kein Problem darstellen. Problematisch wird es hingegen erst dann, wenn der Scheidungswunsch einseitig geäußert wird. Haben beide Parteien in ihrer gemeinsamen Ehezeit beispielsweise ein Haus gebaut, dessen Finanzierung beide Gehälter voraussetzt, dürfte es sehr schwierig sein, aus diesem auszuziehen und den Beginn des Trennungsjahres mit dem Auszug aus dem gemeinsamen Haus zu dokumentieren. Der Ehepartner, der die Scheidung nicht wünscht, wird immer dementieren, dass ein Trennungsjahr begonnen hat, sodass Streitigkeiten vorprogrammiert sind.

Wie kann das Trennungsjahr dokumentiert werden?

Auch ohne einen Auszug kann der Beginn des Trennungsjahrs rechtssicher dokumentiert werden. Beispielsweise durch den Wechsel der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte. Haben beide Ehepartner ein vergleichbares Einkommen, so ist die Lohnsteuerklasse vier für die Ehegemeinschaft die wirtschaftlich beste Lösung. Lässt der Ehepartner, der die Scheidung wünscht, eine Änderung der Lohnsteuerkarte von Klasse vier auf eins vornehmen und begibt sich anschließend zu einem Anwalt, wird dieser den Beginn des Trennungsjahrs äußert glaubhaft darstellen können. Der Zeitpunkt der Änderung der Lohnsteuerklasse kann dabei rechtssicher als Beginn des Trennungsjahres festgehalten werden, es muss jedoch zwingend eine Erklärung zum Familienstand beim Einwohnermeldeamt abgegeben werden. Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung kann eine Trennungsvereinbarung den Zeitpunkt und Beginn des Trennungsjahres regeln, womit gute Voraussetzungen für eine schnelle und geordnete Durchführung der Ehescheidung und etwaiger Unterhaltszahlungen geschaffen werden.