Trennungsvereinbarung beschleunigt Scheidungsprozess

Wenn es zu einer Scheidung kommt, liegt es nicht selten daran, dass beide Partner nicht mehr miteinander leben können oder wollen. Im Idealfall geschieht ein derartiger Prozess einvernehmlich und die trennungswilligen Ex-Partner können noch gut miteinander reden bzw. sind gewillt fair miteinander umzugehen. Leider ist das heutzutage eher der seltenere Fall, aber wenn eine Trennung einvernehmlich stattfindet, können beide Parteien auf diese Weise ein teures gerichtliches Scheidungsverfahren vermeiden und den Konflikt kooperativ lösen. Eine Trennungsvereinbarung kann vorab eine ganze Menge regeln, wenn denn gewisse Dinge berücksichtigt werden.

Ohne juristische Hilfe geht es nicht

Es ist zwar möglich, privat eine Trennungsvereinbarung aufzusetzen, jedoch wird jeder gute Anwalt diese im Zweifel ohne Probleme auseinandernehmen. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass sich beide trennungswilligen Partner einen Anwalt nehmen, um eine derartige Vereinbarung rechtssicher aufsetzen zu lassen. Wenn die Trennung einvernehmlich ist, kann ein einziger Anwalt vollkommen hinreichend sein um die wichtigen Regelungen wie für Unterhaltszahlungen rechtssicher aufzusetzen.
Wenn beide Parteien gemeinsam ein derartiges Formular aufsetzen möchten, sollten sie darauf achten, dass der Rechtsanwalt, den sie sich hierfür ausgesucht haben, ebenfalls Notar ist, da gewisse Regelungen einer notariellen Beglaubigung bedürfen.

Beglaubigung der Trennungsvereinbarung durch Notar

Nachdem ein Notar gefunden wurde, der die Beglaubigung vornehmen soll, vereinbaren die Parteien einen Termin in seinen Kanzleiräumen. Ein beiderseitiges persönliches Erscheinen ist zwingend notwendig, da eine derartige Regelung nur mit persönlicher Unterschrift beider Parteien erfolgen kann. Es ist ebenfalls zu beachten, dass beide Parteien gültige Ausweispapiere mit sich führen, da der Notar gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Identität der erschienenen Parteien festzustellen. Vorab sollten sich beide Parteien über den Inhalt der Trennungsvereinbarung im Klaren sein, da diese nach der notariellen Beglaubigung nur noch in beiderseitigem Einverständnis geändert werden kann. Der Notar verliest die Trennungsvereinbarung im gemeinsamen Termin und befragt hinterher die Anwesenden, ob sie den Inhalt verstanden haben und mit diesen einverstanden sind. Ist dies der Fall, unterzeichnen beide Parteien und auch der Notar die Vereinbarung, wodurch diese rechtswirksam wird. Die Unterzeichnung des Notars gilt vor dem Gesetz als Beglaubigung. Eine Trennungsvereinbarung, welche notariell beglaubigt wurde, gilt auch bei dem späteren Gerichtstermin als wirksam beschlossen. Sämtliche Regelungen, wie beispielsweise Vereinbarungen über den Ehegattenunterhalt oder den Unterhalt für Kinder die aus der Partnerschaft hervorgingen, die Bestandteil der Vereinbarung sind, müssen somit von beiden Parteien eingehalten werden. Hält sich eine der beiden Parteien nicht an die in der Trennungsvereinbarung festgehaltenen Regelungen, so ergibt sich hieraus ein Rechtsanspruch der anderen Partei.
Wenn es während des Termins zu Unstimmigkeiten kommen sollte, wird es erforderlich sein, dass beide Parteien sich einen Rechtsbeistand suchen, da der Notar in diesem Fall unparteiisch agieren muss. Wenn ein Rechtsanwalt gleichzeitig Notar ist, kann er auch lediglich die rechtlichen Interessen einer Partei wahrnehmen.