Mietrecht schützt beide Seiten

Horrorgeschichten von Mietnomaden oder auch bösen Vermietern die ihren Mietern Schäden ankreiden, für die diese nicht verantwortlich sind, kennt jeder. Um beide Seiten vor solchen Ärgernissen zu bewahren gibt es das deutsche Mietrecht. In ihm sind verschiedene Regelungen zur Absicherung aller Beteiligten verankert.

Castings bei der Wohnungssuche

Insbesondere Studenten und Familien mit Kindern kennen das Problem: Eine geeignet Mietwohnung oder auch nur ein geeignetes Zimmer zur Untermiete zu finden ist, insbesondere in Großstädten wie Berlin oder München, nicht immer leicht. Oft sind auf dem Weg zur Traumwohnung zahlreiche Hürden zu überwinden, da sich dutzende Bewerber um eine Wohnung bemühen. Vor der Unterzeichnung eines Untermietvertrags stehen nicht selten regelrechte Castings um die Eignung als zukünftiger Mitbewohner zu beweisen. Auch auf der Suche nach einer ganzen Wohnung müssen zwar meist keine Castings absolviert werden, jedoch wird vermehrt zu Massenbesichtigungsterminen gebeten, in denen die potentiellen Mieter ebenfalls versuchen müssen sich möglichst positiv in der Erinnerung des Vermieters zu verankern.

MietrechtDa es für Vermieter oft nicht einfach ist, sich ob der Fülle der Bewerber im Rahmen des Besichtigungstermins zu entscheiden, bitten die meisten um das Ausfüllen einer Mieterselbstauskunft. In dieser legt der potentielle Mieter seine Vermögensverhältnisse dar und macht Angaben zu den etwaigen Mitbewohnern in seiner Wohnung. Fragen zu Nationalität, Glauben oder ethnischer Herkunft sind laut Mietrecht nicht erlaubt und müssen vom Wohnungsanwärter nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Die Mieterselbstauskunft erleichtert dem Vermieter die Entscheidung, welchem Kandidaten er den Wohnungsmietvertrag zukommen lassen möchte, da er alle Bewerber direkt und in Ruhe miteinander vergleichen kann.

Mietrecht schafft Absicherung des Vermieters

Als weitere Absicherung des Vermieters gilt laut Mietrecht die Mietkaution. Als Mietkaution bezeichnet man einen gewissen Betrag, meist drei Kaltmonatsmieten, den der Mieter beim Vermieter als Sicherheit hinterlegt. Der Vermieter legt dieses Geld für den Mieter an, sodass dieser nach Beendigung des Mietverhältnisses und dem Verlassen der Wohnung sein Geld plus die Einnahmen aus der Verzinsung der Mietkaution zurückerhält.

Viele Mieter haben jedoch schon die schlechte Erfahrung gemacht, dass ihre Mietkaution einbehalten wurde. Der Vermieter darf die Kaution jedoch nicht willkürlich einbehalten. Auch hierfür gibt es bestimmte Regelungen die im Mietrechtsteil des BGB verankert sind.

Um dieser Gefahr zu entgehen entscheiden sich immer mehr Mieter für eine Bürgschaft für Miete. War diese Praxis früher vor allem den Studenten vorbehalten, deren Eltern mit ihrem regelmäßigen Einkommen für die Studentenwohnung bürgen mussten, übernehmen heute auch Institutionen oder die Bank eine Mietbürgschaft.