Wachsende Popularität der Bürgschaft für Miete

Bürgschaft MieteNoch herrscht in der Praxis als Sicherheitsleistung im Rahmen eines Mietvertrags die Stellung einer Kaution vor. Zunehmend wird deshalb die Praktik der Mietbürgschaft durch eine dritte Partei populärer. Der wesentliche Unterschied bei dem Modell der Bürgschaft der Miete, gegenüber der Mietkaution ist also, dass zu den Personen Vermieter und Mieter noch eine dritte Person, der Bürge, hinzutritt. In der Regel bedient sich die Praxis zum Abschluss derartiger Vereinbarungen Bürgschaftsformularen, welche vom jeweiligen Bürgen eigenhändig zu unterschreiben sind.

Ist die Mietbürgschaft sicher?

Grundsätzlich verpflichtet sich der Bürge für alle Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen einzustehen, falls der Vermieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Die Übernahme der Bürgschaft befreit den Mieter aber nicht von Verpflichtung zur Zahlung der Miete oder der Endrenovierung.

Eine Bürgschaft für Miete kann rechtlich unterschiedlich ausgestaltet werden. Beim Regelfall der selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage, was bedeutet, dass er ebenso bedingungslos wie der Mieter gegenüber dem Vermieter haftet. Sofern der Vermieter innerhalb kürzester Zeit auf liquide Mittel aus der Bürgschaft der Miete zurückgreifen möchte, wird er die Abgabe einer sogenannten Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangen. Für den Bürgen stellt diese Form eine besonders risikoreiche Haftung dar, die in ihrer Form durchaus mit einer Garantiehaftung verglichen werden kann. Aus Sicht des Bürgen ist jedenfalls eine Haftungsbegrenzung auf einen Höchstbetrag dringend zu empfehlen. Zudem sollte der Bürge stets durchrechnen, ob er für den Fall der Inanspruchnahme auch tatsächlich über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt. Des Weiteren kann eine Bürgschaft für Miete auch durch Banken oder Versicherungen gestellt werden, sofern sich im privaten Umfeld niemand findet, der bereit und in der Lage ist, die Bürgschaft zu übernehmen. In der Praxis erscheint es jedoch zunehmend schwieriger Banken zu finden, die bereit sind eine derartige Bürgschaft zu übernehmen.

Vorteile der Bürgschaft der Miete

Der Hauptvorteil für Mieter bei einer Bürgschaft der Miete gegenüber der „klassischen“ Mietkaution ist evident. Der Mieter muss nicht zunächst den kompletten Kautionsbetrag ersparen und bleibt zudem liquide. Zudem entfällt die Sorge darüber, dass die Mietkaution einbehalten wird, da keine Vorausleistungen getätigt werden. Ob sich das Vorgehen eine Bürgerschaft der Miete lohnt, muss letztlich jeder anhand der Zahlen und Angeboten für eine Mietkaution im Einzelfall durchrechnen.