Rohr verstopft, wer zahlt? Vermieter oder Mieter?

Verstopfte Rohre in der Mietswohnung. Nichts fließt mehr ab, womöglich gibt es auch schon eine Überschwemmung. Alles unter Wasser und große Panik – jetzt muss schnell gehandelt werden. Aber wer haftet denn jetzt eigentlich? Der Mieter, denn der wohnt schließlich darin, oder der Vermieter, dem die Wohnung gehört? 

 

Kein Wasserablauf – was nun? 

Läuft erstmal die Toilette oder das Waschbecken über, gilt es schnell zu handeln. Welche Optionen haben Sie also? Was machen Sie, um jetzt das Wasser wieder zum Fließen zu bekommen, beziehungsweise eine noch größere Überschwemmung zu verhindern? Und vor allem: Wer kommt später für die Kosten auf? 

 

Hausmittelchen – kleine, aber feine Helfer 

Wenn es mit gurgeln und gluckern beginnt und das Wasser nicht mehr richtig abläuft, bergen so manche Hausmittelchen wahre Wunder: Backpulver und Essig beispielsweise. Klarer Vorteil hier sind die niedrigen Kosten. Allerdings ist nicht sicher gesagt, dass sie auch helfen. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, einen ausgewiesenen Experten heranzuziehen.  

  

Professionelle Hilfe vom Fachmann – gerade bei schweren Fällen 

Es gibt unzählige Anbieter, die Ihnen in dieser Situation zur Seite stehen, 24-Stunden Soforthilfe und professionelle Rohrreinigungswerkzeuge sind nur ein kleiner Vorgeschmack der Leistungen, die Ihnen ein Fachmann anbietet Denn ist Ihr Rohr erst einmal verstopft, gilt es schnell zu handeln, um mögliche Folgeschäden zu verhindern.  

Ist die Verstopfung noch nicht weit fortgeschritten, löst der Experte mit einigen professionelle Griffen das Problem. Im Extremfall kommt es sonst sogar dazu, dass sich die Verstopfung immer weiter ausbreitet und die gesamte Wand eingerissen werden muss, um an das Rohr und die Verstopfung zu gelangen. Doch wer übernimmt die Kosten für den Experten? 

 

Wer trägt die Kosten für den Fachmann?  

Laut Mietrecht muss der Vermieter die Wohnung und ihre zugehörigen Teile, was auch die Rohre miteinschließt, in einem einwandfreien Zustand übergeben. Des Weiteren hat er die Aufgabe, sie instand zu halten. Der Mieter sollte also, sobald er bemerkt, dass etwas nicht mit dem Abfluss stimmt, den Vermieter kontaktieren. Meist sind die Vermieter sehr dankbar darüber, da bei frühzeitigem Erkennen der Notlage höhere Kosten gespart werden. Die Kosten trägt jedoch in jedem Fall der Schuldige. Das bedeutet, dass die Ursache für die Verstopfung geklärt werden muss:  

Hat der Mieter die Kloschüssel als Abfalleimer missbraucht oder zu viel Toilettenpapier heruntergespült, muss auch er für die Kosten geradestehen. Kann der Vermieter nicht eindeutig nachweisen, dass der Mieter Schuld an der Verstopfung hat, muss der Vermieter die Kosten übernehmen.  

In jedem Fall ist es allerdings empfehlenswert, bei einer Verstopfung der Wasserleitungen den Fachmann so früh wie möglich zu kontaktieren.  

 

Die Lösung: von Anfang an die Verstopfungen vermeiden 

Um es gar nicht erst zu teuren Kosten kommen zu lassen, finden Sie hier einige Tipps, wie Sie eine Verstopfung vermeiden: 

Einer der effektivsten Methoden, um eine Verstopfung zu vermeiden, ist ein Auffangsieb an jedem Abfluss zu installieren. Das ist sowohl kostengünstig als auch mit wenig Aufwand verbunden.  

Außerdem gilt: Essensreste gehören weder in das Waschbecken noch in das WC. Sie setzten sich sonst leicht an den Innenwänden des Rohrs ab und begünstigen eine Verstopfung. Dasselbe gilt für Öle und Fette. Reiben Sie ihre Pfannen stets mit einem Küchentuch aus, bevor Sie sie mit heißem Wasser ausspülen. Sammeln Sie Fett separat und warten Sie, bis es erkaltete ist, um es dann im Restmüll zu entsorgen.  

Ebenfalls ist es empfehlenswert, von Zeit zu Zeit heißes Wasser, gefolgt von Spülmittel und anschließend wieder von heißem Wasser in den Abfluss zu gießen. So werden festgesetzte Essensreste losgelöst und einer Verstopfung wird vorgebeugt.