Scheidungsrecht zum Schutz der Familie

Scheidungsrecht

Auch wenn die Ehe als Institution die ein Leben lang hält angedacht ist, ist dies in der Praxis jedoch nicht immer der Fall. Die Scheidungsrate besagt, dass mittlerweile jede zweite Ehe geschieden wird. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamts landen die meisten Ehepaare jedoch nicht wie im Volksmund befürchtet im „verflixten siebten Jahr“ vor dem Scheidungsrichter. Am Häufigsten werden Ehen nach fünf gemeinsamen Jahren geschieden.

Um die Familie als etwas Besonderes zu schützen, ist im deutschen Scheidungsrecht ein sogenanntes Trennungsjahr vorgesehen. Es hindert Paare daran ihre Ehe zu schnell aufzugeben und soll vor zu überstürzten Fehlentscheidungen schützen.

Ein Jahr bevor die Scheidung rechtmäßig durchgeführt werden kann, müssen die Ehepartner getrennt voneinander ihr eigenes Leben führen. Erst nach dieser Zeit erkennt das Scheidungsrecht die Ehe als gescheitert an und stimmt einer Scheidung zu.

Finanzielle Gleichstellung

Oft sind aus einer Ehe auch Kinder hervorgegangen, deren Wohl für das Scheidungsrecht an erster Stelle steht.

Um sie finanziell zu schützen, ist festgelegt, dass der Elternteil bei dem das Kind nicht seinen Hauptsitz hat, zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist. Der Unterhalt für das Kind berechnet sich nach dem Gehalt des Partners sowie dem Alter des Kindes. Richtwerte für Unterhaltszahlungen werden jedes Jahr in einer Unterhaltstabelle angepasst und veröffentlicht.

Ausgleich zwischen den Partnern

Um beiden Partnern einen gleichwertigen Start ins neue Leben zu gewährleisten enthält das Scheidungsrecht auch Klauseln die zwischen den Partnern auszugleichen versuchen. Neben dem Kindesunterhalt gibt es deswegen noch den Ehegattenunterhalt, der sicherstellt, dass der Ex-Partner, weil er beispielsweise sein ganzes Leben wegen der Familie auf eine beruflichen Karriere verzichtet hat, finanziell abgesichert ist. Auch sieht das Scheidungsrecht den sogenannten Versorgungsausgleich vor. In ihm werden die Rentenanteile der Partner einander angeglichen, falls ein Partner wegen der Kindererziehung wenig oder gar nicht in seine Rentenkasse einzahlen konnte.

Um all die vielen Kleinigkeiten  zu klären und Streit zu vermeiden empfiehlt es sich oft eine Trennungsvereinbarung abzuschließen. Bei dieser setzen sich beide Parteien, bestenfalls mit juristischer Unterstützung an einem Tisch zusammen und klären alle Details.  Damit die Trennungsvereinbarung anerkannt wird, muss sie notariell beglaubigt sein.