Bewertungsportale sind keine Mecker-Ecke

Wer seine Meinung über Job und Arbeitgeber einmal unverblümt äußern möchte kann dafür Bewertungsportale im Internet nutzen. Doch wer es übertreibt muss mit Konsequenzen rechnen, denn das Internet ist kein rechtfreier Raum.

Ihre Meinung macht Sinn im Bewertungsportal

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum„Mal dem Chef ordentlich die Meinung geigen!“ diesen Wunsch haben viele Arbeitnehmer täglich. Doch das Bedürfnis in die Tat umzusetzen traut sich am Ende keiner. Im Internet finden gefrustete Arbeitnehmer die Lösung in der Form von Bewertungsportalen. Kostenlos und anonym können sie hier ihre Meinung über den Betrieb, ihre Arbeit und ihren Vorgesetzten der breiten Öffentlichkeit mitteilen. Dabei dreht es sich allerdings nicht nur um den Chef, sondern vor allem um betriebliche Angelegenheiten wie Arbeitsklima, Lohnzahlungen und Aufstiegsmöglichkeiten.
Der Sinn solcher Bewertungsportale besteht jedoch nicht darin möglichst unerkannt seinen Chef zu kritisieren. Viel mehr wollen die Internetportale wertvolle Informationen, so zu sagen aus erster Hand, über den jeweiligen Betrieb zur Verfügung stellen. Wenn sie sich also um einen Job bei einem Unternehmen bewerben wollen, können sie durch die Bewertungen der Arbeitnehmer im Internetportal schon vorher einen Blick hinter die Kulissen werfen. Durch die Bewertungen erhält auf diesem Wege jeder Betrieb eine Art Güte Siegel, wie es bereits von der „Stiftung Warentest“ erfolgreich betrieben wird. Jedoch sollten sie diese Bewertungen mit Vorsicht genießen, denn Meinungen sind generell subjektiver Natur und müssen daher nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen. Auch wer eine Bewertung abgeben möchte sollte dabei nicht gegen geltendes Online-Recht verstoßen.

Bewerten JA, verleumden Nein

Gegen schlechte Bewertungen kann ihr Chef in der Regel nicht vorgehen. Dies gilt allerdings nicht für offensichtliche Unwahrheiten, Beleidigungen und Schmähkritik. Solche Bewertungen verstoßen klar gegen Online-Recht und können unter Umständen strafrechtlich geahndet werden. Zudem kann der Verstoß gegen Online-Recht durch Verleumdung oder üble Nachrede die fristlose Kündigung bedeuten.Wer von so einem Fall betroffen ist, dem kann sich beispielsweise an die Kanzlei Kramer & Partner Rechtsanwälte wenden.

Anbieter beachten das Online-Recht

Diesen Umstand kennen auch die Anbieter der Bewertungsportale und haben entsprechende Vorkehrungen getroffen. So ist es generell untersagt „diskriminierende, beleidigende, rufschädigende , rassistische oder vulgäre Aussagen“ zu tätigen. Um dies bei den Usern der Portale zu gewährleisten werden die Bewertungen bevor sie ins Internet gestellt werden inhaltlich überprüft.
Auch der Versuch über Sozial Network wie Twitter Dampf über seinen Chef abzulassen verstößt gegen geltendes Online-recht und wird gegebenenfalls entsprechend geahndet. Wer nun denk ein Fake Account ist die listige Lösung des Problems irrt auch hier. Gerichte können bei Straftaten vom Anbieter die Nennung der Nutzerdaten verlangen.