Das Jugendstrafrecht- Eine Differenzierung zum Strafrecht für Erwachsene
Das Strafrecht beinhaltet auch das Jugendstrafrecht, wobei es sich hier um ein Sonderstrafrecht handelt. Das Strafrecht wird auch Kriminalrecht bezeichnet und kann in jedem Land durch eigene Gesetze ausgelegt werden. Somit gelten in anderen Ländern auch andere Strafmaße für gleich scheinende Delikte. So kann es auch sein, dass Sie sich im Urlaub mit einer für Sie normalen Tätigkeit strafbar machen, ohne dies zu bemerken. Es empfiehlt sich, bereits vor einer Reise diesbezüglich zu recherchieren. Nichts desto trotz sind das nicht die einzigen Unterschiede. Auch das Alter und die geistige Reife spielen beim Strafmaß eine entscheidende Rolle. Durch einen Spezialisten muss vor einer Verhandlung beurteilt werden, ob der Täter nicht nur über 21 ist, sondern auch die geistig Reife seines biologischen Alters besitzt. Nur dann kann er nach dem Strafrecht für Erwachsene verurteilt werden. Auch wenn besonders persönlich Betroffene diese Handhabung meist als ungerecht bezeichnen würden, gibt es von Täter zu Täter unterschiedliche Umstände, die einen Einfluss auf die Tat gehabt haben könnten.
Die Differenzierung vom Strafrecht zum Jugendstrafrecht
Wie bereits erwähnt, spielen das Alter und die geistige Reife eine Rolle. Doch wie wird die geistige Reife ermittelt oder beurteilt? Ein Jugendpsychologe und Sozialarbeiter arbeiten meist zusammen an einem Fall. Während der Verhandlung wird der Täter in Gesprächen geprüft und danach von den Spezialisten eingeschätzt. Hierbei muss auch versucht werden zu ermitteln, ob der der Täter eine aufrichtige Reue verspürt und zum Tatzeitpunkt über das richte Unterscheidungsvermögen verfügte, um zwischen richtig und falsch zu unterscheiden. Das Unrechtsbewusstsein kann je nach Umwelt und Lebensumstände verschoben sein und im Affekt nicht richtig vom Täter beurteilt werden. Die Tat an sich ist hierbei jedoch auch ausschlaggebend. Der wesentliche Unterscheid beim Jugendstrafrecht, ist dass besonders bei jungen Tätern noch eine gewisse Formbarkeit besteht und die Hoffnung für eine Einsicht und Besserung. Im Strafrecht findet man oft Wiederholungstäter oder Täter die eine gewisse Aggressivität in ihrer Vorgehensweise, einen Vorsatz oder Brutalität aufweisen. Hierbei ist damit zu rechnen, dass ein Hang zu kriminellen Handlungen tief verankert ist und die Allgemeinhit vor dieser Person geschützt werden muss. Je nach der art der Tat kann das Strafmaß auch hier unterschiedlich ausfallen. Oft ist die Unsicherheit da, insbesondere von der Seite des Täters, gegen welches Recht er nun verstoßen haben soll und wie ein Urteil in diesem Bereich ausfallen könnte. Vorab ist es möglich sich bei Anwälten zu erkundigen, wie ein Anwalt für Strafrecht in München auch empfiehlt, besonders im Vorfeld keine Angaben zum Tathergang zu machen und zunächst immer einen Anwalt hinzuzuziehen.
Die Unterschiede in den Strafmaßen
Beim Strafrecht für Erwachsene in Deutschland liegt die Höchststrafe bei einer lebenslangen Freiheitstrafe. Diese kann eine Höchstdauer von 15 Jahren betragen. Bei minderschweren Taten kann auch nur eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe verhängt werden. Im Jugendstrafgesetz existiert die lebenslange Haftstrafe nicht. Die Höchststrafe beläuft sich hier auf höchstens 10 Jahre und wird nur in besonders schweren Fällen verhängt. Jeder Fall wird von der Justiz individuell beurteilt, deswegen muss auch die Verhandlungsdauer flexibel gestaltet werde. Hierbei wird explizit darauf geachtet, dass beide Seiten die Chance bekommen ordentlich und sachgemäß geprüft zu werden, um ein angemessenes Urteil zu finden.