Die Kaution – Sicherheit für den Vermieter

Will man eine Wohnung mieten, dann wird man immer auf die Höhe der Miete achten, damit die Kosten auch ins eigene Haushaltsbudget passen. Doch bei der Anmietung können noch weitere Kosten entstehen, denn ist die Miethöhe vereinbart worden, dann kann der Vermieter auch noch eine Kaution verlangen, weil er sich absichern will, damit bei einem Auszug des Mieters die Kosten der Renovierung oder etwaige Mietrückstände nicht auf dem Vermieter sitzen bleiben. In so einem Fall kann ein Teil oder die gesamte Mitkaution einbehalten werden, um die angefallenen Kosten abzudecken.

Die Kaution – eine Sicherheitsleistung für den Vermieter nach § 551 BGB

Liest man den Gesetzestext, dann kann der Vermieter maximal 3 Monatsmieten als Kaution verlangen, wobei hier immer die Kaltmiete ohne alle Nebenkosten als Grundlage genommen wird. Dies gilt aber nur, wenn der Mieter eine Privatperson ist und diese Räume nicht gewerblich genutzt werden. Liegt die Vermietung von Firmenräumen vor und wird die Wohnung gewerblich genutzt, dann haben Mieter und Vermieter die freie Wahl der Höhe der Kaution. Kann der Vermieter hierbei vielleicht die Kautionssumme in einer Summe und bar verlangen, so hat die Privatperson bei ihrer Wohnung den Vorteil, dass sie nach dem Gesetz bei 3 Monatsmieten als Kaution diese Summe in drei Raten gezahlt werden kann. So ist die erste Zahlung bei der Übergabe des Wohnraums fällig, die zweite Zahlung muss bei Beginn des zweiten Mietmonats und die dritte Zahlung bei Beginn des dritten Mietmonats gezahlt werden.

Bei der Kaution hat der Vermieter auch Pflichten

Hat der Mieter die Pflicht die Kaution in der gewünschten Höhe einzuzahlen, dann kann der Vermieter nicht einfach über diese Summe frei verfügen, denn der Vermieter kann die Kaution nicht als sein Vermögen bezeichnen. Stattdessen muss das Geld auf einem gesonderten Konto als Spareinlage zu den vorgegebenen Zinsen aufbewahrt werden. Denn will der Mieter ausziehen und hat er immer pünktlich seine Miete gezahlt und kann er die Wohnung in einwandfreiem Zustand wieder übergeben, dann kann er sein Geld wieder zurück verlangen. Aber genauso ist das Geld dadurch geschützt, denn muss der Vermieter in die Insolvenz gehen, dann ist dieses Geld geschützt und kommt nicht in die Insolvenzmasse für die Gläubiger. Dies wird nach dem Gesetz als Aussonderungsrecht bezeichnet und dient der Sicherheit des Mieters.

Die Kaution – nicht jede Summe muss gezahlt werden

Natürlich hat der Mieter die Pflicht die angegebene Summe an den Vermieter zu zahlen, doch es gibt auch Ausnahmen, die den Mieter schützen sollen. So kann der Mieter nach der Zahlung der ersten Summe darauf bestehen, dass er einen Nachweis darüber erhält, dass die Kautionsrate auf einem separaten Konto als Spareinlage angelegt wurde. Ist dies nicht geschehen, so kann der Mieter die nächste Zahlung so lange zurückhalten, bis dies erfolgt ist. Und ist das Mietverhältnis im besten Sinne beendet worden, dann kann der Mieter sich über die Rückzahlung der Kaution und der Zinsen freuen.