Die Kreditkündigung – was passiert, wenn die Bank aktiv wird?
Die Vorfälligkeitsentschädigung, gerade bei Baufinanzierungen, ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Diese fällt an, wenn der Kunde das Darlehen vor Ablauf kündigt. Es kann aber auch durchaus vorkommen, dass die Bank einen Kredit kündigt. Dies ist aber nicht ohne Weiteres möglich.
Gründe für eine Kreditkündigung
Banken dürfen Kredite nur in Ausnahmefällen kündigen. Dieser Sachverhalt ist beispielsweise dann gegeben, wenn ein Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum überzogen ist und der Kontoinhaber keine Anstalten macht, diesen zurückzuführen. In diesem Fall hat die Bank das Recht, das Darlehen mit einer Fristsetzung zu kündigen. Die Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung orientieren sich an der Laufzeit des Darlehens.
- Darlehen ohne Zinsfestschreibung: 3 Monaten
- Darlehen mit Zinsfestschreibung von unter einem Jahr: zum Ablauf der Zinsfestschreibung
- Darlehen mit Zinsfestschreibung von über einem Jahr: ein Monat zum Ablauftermin
- Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von über 10 Jahren: nach Ablauf von 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten
Eine fristlose Kündigung kann nur bei schwerwiegenden Gründen ausgesprochen werden. Dabei handelt es sich um
- Bei falschen Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen
- Bei einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse,
- Bei einer Verschlechterung der gestellten Sicherheiten,
- Bei Einstellung der Zahlungen
- Bei Zahlungsverzug und mehr als zwei Raten Rückstand
- Bei Verweigerung vertraglich vereinbarter zusätzlicher Sicherheiten
- Bei Zwangsmaßnahmen gegen den Kreditnehmer
Im Fall der vorliegenden Kreditkündigung durch die Bank bleibt dem Darlehensnehmer nur ein Weg. Er sollte schnellstmöglich Kontakt zu einem Fachanwalt aufnehmen und mit dessen Hilfe das Gespräch mit der Bank suchen. Eine Kreditkündigung kommt nicht aus heiterem Himmel, der Kreditnehmer ist gut beraten, im Fall auftretender Schwierigkeiten pro aktiv das Gespräch mit der Bank zu suchen. Banken sind normalerweise nicht an einer Kreditkündigung und der Verwertung der Sicherheiten interessiert.
Wenn der Darlehensnehmer den Kredit kündigen möchte
Weniger dramatisch, allerdings teuer, wird es, wenn der Kreditnehmer das Darlehen vorzeitig kündigen möchte. Bei einem Dispositionskredit ist dies undramatisch, er muss lediglich den Saldo ausgleichen. Bei einem Ratenkredit oder einer Baufinanzierung fällt allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Die Kündigung sollte der Bank schriftlich mitgeteilt werden, um in diesem Zusammenhang auch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu klären. Im Fall einer Baufinanzierung sollte diese auf jeden Fall von einer Verbraucherschutzorganisation überprüft werden. Nach wie vor ist es für kaum einen Bankkunden ersichtlich, wie die Bank die Vorfälligkeitszinsen ermittelt hat. Trotz gesetzlicher Grundlagen bleibt die Kalkulation nebulös. Untersuchungen haben ergeben, dass rund 60 Prozent der Bankberechnungen den Kunden übervorteilen. Bei Ratenkrediten ist der Sachverhalt einfacher. Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt 0,5 Prozent auf die Restsumme bei einer Laufzeit von weniger als einem Jahr. Liegt die Restlaufzeit bei mehr als einem Jahr, darf die Bank ein Prozent auf die Restschuld berechnen. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier. Lässt der Kreditvertrag eine einmalige jährliche Sondertilgung zu, wird die Entschädigungszahlung nur für den Betrag angesetzt, der die Sondertilgung übersteigt.