Wer darüber nachdenkt in eine Wohngemeinschaft zu ziehen, beziehungsweise diese zu gründen, handelt meistens aufgrund der finanziellen Vorteile, welche sich daraus ergeben. Je mehr Mitglieder einer WG angehören, desto geringer fällt die monatliche Mietgebühr für den einzelnen Bewohner aus. Mit wem die Wohnung aber letztendlich geteilt werden soll, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Doch wie unterscheidet sich der Mietvertrag für WG-Bewohner von einem regulieren Vertrag und welche Unterschiede gibt es in Bezug auf Übergabeprotokoll? Nachstehend sollen dazu einige Tipps erläutert werden.
Das gilt es bei der Vermietung zu beachten
Gerade zu Beginn eines neuen Semesters, dreht sich häufig das Wohnungskarussell und viele Studenten sind ambitioniert, eine Wohnung zu beziehen und diese mit anderen Menschen zu teilen. Dabei gilt es jedoch beim Zahlen der Mietkaution und bei der Einrichtung eines Dauerauftrags, welcher die monatliche Miete überweist, einiges zu beachten. Und auch die Anfertigung des Mietvertrags, sowie die Wohnungsübergabe, sind an gewisse Vorgaben geknüpft, welche es einzuhalten gilt. Da kommt es nicht selten vor, dass sich Mieter und ehemalige Mieter unmittelbar nach dem Auszug mit unerwünschten Konsequenzen konfrontieren müssen, beziehungsweise die Probleme mit den Mitbewohnern aus der Welt schaffen müssen.
WG – Gleichberechtigung für alle Beteiligten
Wer sich dazu entschließt in eine WG zu ziehen, sollte unbedingt darauf achten, als gleichberechtigter Mitbewohner in die WG einzutreten. Handelt es sich jedoch um eine WG-Neugründung, so sollte die Option gesichert sein, dass jede der eintretenden Parteien, als Hauptmieter in den Mietvertrag aufgenommen wird. Auf diese Weise werden nämlich nicht nur die Rechte gleichermaßen aufgeteilt, auch die Pflichten können damit gerecht auf jeden einzelnen Bewohner übertragen werden, sodass sich alle Beteiligten um eventuell auftretende Probleme kümmern und dem Hauptmieter nicht der „schwarze Peter“ zugeschoben werden kann. Wer Hilfe beim Aufsetzen des Mietvertrages für WG-Bewohner benötigt, findet im Internet eine Vielzahl an Vorlagen und Musterbeispielen, welche kostenlos ausgedruckt werden können.
Die gesetzlichen Vorgaben zu Untermietverträgen
Grundsätzlich wird das Mitwohnen in einer WG als eine Form der Untermiete betrachtet, da jede WG einen Hauptmieter erfordert, welcher dem Vermieter gegenüber verpflichtet ist. Aus diesem Grund legen viele WG-Bewohner besonders großen Wert darauf, dass ein soziales Miteinander gewährleistet wird, welches harmonisch und reibungslos verläuft. Hat sich ein Hauptmieter dazu entschlossen, die angemietete Wohnung unterzuvermieten, so muss dieser in jedem Fall die Genehmigung seines Vermieters einholen. Der Vermieter sollte der Untervermietung grundsätzlich zustimmen und darf diese nur dann verweigern, wenn das Untermietverhältnis für alle Beteiligten oder für ihn selbst nicht zumutbar ist. Dafür ist die Sonderregelung für Wohnräume nach Paragraph 553 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu beachten. wer meint auf die Erlaubnis für das Untermietverhältnis verzichten zu können, macht sich im schlimmsten Fall schadensersatzpflichtig. Darüber hinaus stellt eine nicht genehmigte Untervermietung einen sogenannten außerordentlichen Kündigungsgrund dar.