Erbstreitigkeiten vor dem Richter

Es gibt Themen, die landen öfter vor dem Richter als andere. Neben Unterhaltsstreitigkeiten gelten auch Erbstreitigkeiten als Dispute, die hohes Konflikt und somit Anwaltspotential beherbergen.
Gibt es ein Testament, ist schon einmal viel geklärt. Das Testament setzt nämlich die ansonsten eintretende gesetzliche Erbfolge außer Kraft. Trotz gültigem Testament gibt es jedoch, auch für Anverwandte die nicht im letzten Willen berücksichtigt wurden, oftmals den Pflichtteil zu erben.

Wer hat Anspruch auf Pflichtteil

Erbstreitigkeiten im Vorfeld verhindernNicht jeder Verwandte ist jedoch pflichtteilsberechtigt. Nur direkte Verwandte haben einen Anspruch auf das Geld. Direkte Verwandte bedeutet in erster Linie Ehegatten und Kinder. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die Kinder ehelich oder unehelich geboren oder adoptiert worden sind. Ist bereits ein Kind verstorben, so geht der Pflichtteilsanspruch auf die Nachkommen des Sohns bzw. der Tochter über. Hat der Erblasser keine Kinder, so sind dessen Eltern berechtigt.
Traurig aber Realität ist jedoch, dass Streitigkeiten auch vor Familien nicht heil machen. Jedoch kann auch bei Disputen nicht unbedingt der Pflichtteil entzogen werden. Ein Ausschluss vom Erbe, welches im Testament vermerkt wurde, bedeutet nicht, dass auch kein Anspruch auf einen Pflichtteil besteht.

Den Pflichtteil entziehen

Der Entzug des Pflichtteils ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Ein Beispiel für einen Grund zum Entzug ist, wenn der Pflichtteilsberechtige dem Erblasser nach dem Leben trachtete. Auch wenn sich der Pflichtteilsberechtigte gegenüber einem Dritten eines Verbrechens schuldig gemacht hat, kann der Pflichtteil entzogen werden. Voraussetzung ist zwar keine strafgerichtliche Verurteilung, jedoch reichen grobe Beleidigungen o.ä. nicht aus. Es muss ein schweres Vergehen vorliegen. Wurde der Pflichtteilsberechtigte zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt, kann ebenfalls der Anspruch entzogen werden.
Wenn Sie auch einen Erbfall haben, aber nicht sicher sind, ob Sie zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören können Sie sich auf hier informieren. Sie erfahren dort auch einiges zum Thema Testament. Auch wenn Erbe und Testament ein eher unangenehmes Thema ist, hilft es doch, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen. So können Familienstreitigkeiten oft schon im Vorfeld verhindert werden.