Punktereform 2014 – Das ändert sich!

Das Jahr 2014 bringt einige Veränderungen mit sich. Nicht nur, dass Überweisungen, Lastschriften uvm. bald nach dem SEPA-Verfahren abgewickelt werden, auch im Straßenverkehr ergeben sich einige Veränderungen, die nicht weniger weitreichend sind. Eintragungen, die in keiner unmittelbaren Bedeutung zur Verkehrssicherheit stehen, werden in Zukunft nicht mehr berücksichtigt. Wer also gerne den bösen Finger zeigt, wird zumindest unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung keine Eintragungen befürchten müssen. (Quelle: http://www.bussgeldtabelle.org)

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die künftig entfallen

PunktekatalogDie Beleidigung im Straßenverkehr wird in der StVO in Zukunft nicht mehr berücksichtigt. Gleichermaßen unberührt von einer gesetzlichen Maßregelung durch die StVO sind:

-Der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
-Den Kennzeichenmissbrauch
-Unfälle mit leichter Verletzung.

Zwar werden die Straftaten nach der StVO nicht mehr eingetragen, dennoch werden die Vergehen auch in Zukunft noch geahndet. Neben diesen Straftaten werden auch einige Ordnungswidrigkeiten in Zukunft nicht mehr mit einem Eintrag erfasst:

-Das unberechtigte Befahren einer Umweltzone
-Ein Verstoß gegen eine Kennzeichenregelung
-Ein Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage
-Sonn-und Feiertagsfahrverbot für LKW.

Den eigenen Punktestand in Erfahrung bringen – So geht’s

Jeder Verkehrsteilnehmer hat die Möglichkeit, kostenfrei eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister einzuholen, jedoch muss aus Gründen des Datenschutzes eine gewisse Formalität eingehalten werden. Ein schriftlicher Antrag kann zum Beispiel über die Deutsche Post eingereicht werden, Anfragen über Telefax werden hingegen nicht berücksichtigt, auch telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Bei der Punkteauskunft müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, dass kein Unbefugter Einsicht in die persönlichen Daten gewinnen kann. Ein Nachweis über die Identität kann entweder durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift erfolgen oder durch eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses (Vorder- und Rückseite).

Bestehende Einträge werden unter Umständen gelöscht

Alle Taten, die nach der neuen Punktereform im Jahr 2014 nicht mehr berücksichtigt werden, sollen bis zum 01.05.2014 gelöscht werden. Die Löschung der Daten erfolgt ganz automatisch. Darüber hinaus werden Bestände, die zum Beispiel bisher einen Punkt eingebracht haben – heute aber keinen Punkt nach sich ziehen – gelöscht. Darüber hinaus wird das Register dann reduziert, wenn mehrere Einträge für solche Delikte bestehen, die bisher eintragungsfähig waren. Nicht selten kann ein Punktekonto auf diesem Weg z.B. von 10 Punkten auf 5 Punkte reduziert werden.

Neues Bonussystem schafft Vorteile

Durch ein Bonussystem wird dem Verkehrssünder die Möglichkeit eingeräumt, Punkte abzubauen. Dies kann zum Beispiel durch eine freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen, auch eine verkehrspsychologische Beratung ist durchaus möglich. Eine Reduzierung der Punktekartei um vier kann derjenige hervorrufen, der bei einem Höchstpunktestand von 8 Punkten am Aufbauseminar teilnimmt, wer hingegen neun bis dreizehn Punkte vorzuweisen hat, der bekommt ganze zwei Punkte abgezogen.
Ein Punktestand von 14-17 kann nur dann verbessert werden, wenn eine verkehrspsychologische Beratung in Betracht gezogen wird, diese kann eine Verminderung von zwei Punkten hervorrufen.
Nach dem neuen Recht ist eine Reduzierung des Punktestands auch bei 1-5 Punkten denkbar. Wer an dem Fahreignungsseminar für 400 Euro teilnimmt, der kann einen Punkt abbauen. Punkte au einer freiwilligen Seminarteilnahme können nur innerhalb von 5 Jahren reduziert werden.