Recht auf Gegendarstellung – Was ist das

Recht auf Gegendarstellung – Was ist das

Personen des öffentlichen Lebens müssen oftmals Zeitungsartikel über sich ergehen lassen, deren Inhalt an den Haaren herbeigezogen ist. Ist so etwas passiert, haben Betroffene jedoch das Recht auf eine Gegendarstellung zu bestehen und sich so selbst zu einem Sachverhalt zu äußern.

Das Recht besagt, dass sich die betroffene Person im selben Medium an vergleichbarer Stelle in und auch in vergleichbarer Aufmachung zum Thema artikulieren darf. Diese Richtigstellung ist  kostenlos und beruht auf dem Grundsatz, dass auch der andere Teil angehört werden soll. Dieses Recht bedeutet, dass eine Meldung auf der Titelseite der Zeitung auch mit einer Gegendarstellung auf der Titelseite  „kompensiert“ werden muss.

Das Recht auf Gegendarstellung ist deswegen Ausdruck der freien Meinungsäußerung und öffentlichen Interesses an inhaltlich korrekte Informationen zu gelangen. Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und Recht auf Selbstbestimmung liegt diesem zugrunde.

Was steht in einer Gegendarstellung

Um eine Gegendarstellung veröffentlichen zu dürfen, muss eine besondere Berichterstattung  mit einer Tatsachenbehauptung über eine erkennbare Person  erfolgt sein.  Es muss ein berechtigtes Interesse des Betroffenen vorliegen, die Sachlage berichtigen beziehungsweise kommentieren zu wollen.

In der Gegendarstellung muss dann die Behauptung noch einmal wiederholt werden, dann darf sich die betroffene Person zu ihr äußern. Unterhalb der Gegendarstellung ist noch ein sogenannter Redaktionsschwanz der betroffenen Zeitung erlaubt. In diesem steht in der Regel, dass das entsprechende Medium zum Druck dieser Gegendarstellung verpflichtet ist. Oftmals wird unter der Gegendarstellung auch nur der Satz „XY hat recht“ gedruckt.

Beispiel Dr. Jürgen Adolff

Ein Beispiel für eine Gegendarstellung ist Dr. Jürgen Adolff. In einer portugiesischen Zeitung wurde behauptet, er habe Gelder unrechtmäßig einbehalten. Von dieser Schlagzeile distanzierte sich Dr. Jürgen Adolff in seiner Pressemitteilung und bezeichnete den Zeitungsartikel als Verleumdung.  In seiner Zeit als Berater, in der er im Sinne der portugiesischen Regierung handelte, habe er ausschließlich den rechtmäßigen Beraterlohn erhalten, der vertraglich transparent festgehalten wurde.