Rechte und Pflichten bei der Wohnungslüftung

Mieter und auch Vermieter sind an Regeln und Pflichten gebunden. Diese Pflichten werden oftmals in Mietverträgen oder Hausordnungen schriftlich festgehalten und mit der Unterschrift, jeweils beider Parteien, besiegelt und somit anerkannt. Immer wieder kommt es hier und da zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter. Unterschiedliche Dinge oder Themen können hier die Auslöser sein. Eine beliebte Streitproblematik ist das Thema Schimmel oder Schimmelbildung. Mieter schieben dieses signifikante Problem auf unterschiedliche Baumängel, wobei Vermieter von ungenügender Lüftungstechnik reden und argumentieren.

Rechte bei der WohnungslüftungIn den Sommermonaten ist eine Verbreitung von Schimmelbildung auf eventuelle Baumängel zurückzuführen, wobei eine eindeutige Diagnose hier oft fachmännischer Unterstützung durch Baugutachter bedarf. In den Wintermonaten ist eine zumutbare Beheizung der Wohnräume erforderlich, um vor Schimmelbildung zu bewahren. Eine ebenso zumutbare und kontinuierliche Lüftung ist ebenfalls zwingend erforderlich, um die Wohnqualität keinesfalls negativ zu beeinflussen. Bei der Zumutbarkeit der Lüftungszeiten oder Einheiten fallen die Meinungen häufig unterschiedlich aus.

Stoßlüften dient als optimaler Sauerstoffausgleich

Laut wissenschaftlichen Beweisen die das „Kippen“ der Fenster nicht ausreichend um einen optimalen Sauerstoffausgleich zu schaffen oder als Alternative zum Lüften anzusehen. Die Fenster müssen weit geöffnet werden um für einen ausreichenden Sauerstoffausgleich zu sorgen. Ein Stoßlüften, für wenige Minuten reicht aus, um hier optimal zu agieren. Laut gerichtlichen Beschlüssen ist ein 3 maliges Stoßlüften am Tag zumutbar oder vertretbar. In Einzelfällen gibt es Ausnahmeregelungen.

Wer den ganzen Tag beruflichen Verpflichtungen nachkommt, lüftet einmal morgens und einmal abends. Durch ein angepasstes Wohnverhalten werden nicht nur unangenehme Streitigkeiten vermieden sondern auch die Gefahr bösartiger Schimmelbildung und die Ausmaße der dadurch resultierenden Schäden. Es lohnt auf keinen Fall, sich wegen der Ausmaße der Lüftungsthematik schwere Gefechte zu liefern. Wer sich an die Vorschriften hält, ist auf der sicheren Seite. Streit und Schimmelbildung werden auf diese Weise umgangen. Auch die Lebensqualität wird nicht in Mitleidenschaft gezogen. Weder Streit noch Schimmel haben diesbezüglich einen positiven Einfluss. Laut Mieterbund stehen die Chancen für den Vermieter bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung allerdings schlecht.

Einen Leitfaden wie man richtig lüftet gibt es bei Ottenbau: http://www.ottenbau.de/ratgeber/fenster-tueren/richtig-lueften/