Vergabeexpertin Dr. Ute Jasper berät Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

In Nordrhein- Westfalen startete im Herbst 2013 die Vergabe zum Großprojekt Rhein-Ruhr Express. Beraten wird der Verkehrsverbund (VRR) dabei von einem Vergabeteam von Heuking Kühn Lüer Wojtek um die Vergabeexpertin Dr. Ute Jasper.

Einzelheiten zum Großprojekt

Das Auftragsvolumen für sämtliche Vergabeverfahren wird dabei auf mehrere Milliarden hinauslaufen. Das Vergabeverfahren für den Einkauf der Fahrzeuge begann im Herbst 2013 und betrifft die fünf Regionalexpress-Linien 1, 4, 5, 6, 11. Der Betrieb soll bis Ende 2018 beginnen.
Dabei leitet Dr. Ute Jasper von Heuking Kühn Lüer Wojtek am Standort Düsseldorf das Expertenteam, bestehend aus Spezialisten aus verschiedenen Rechtsabteilungen.
Dieses Team unterstützt die Aufgabenträger bei diesem anspruchsvollen Projekt.

Was genau bedeutet Vergaberecht?

Das Vergaberecht beinhaltet alle Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Gewalt bei der Anschaffung von sachlichen Gütern und Leistungen, die zur Komplettierung seiner Aufgaben benötigt werden, beachten muss. Im heutigen Wirtschaftsraum stellen öffentliche Aufträge einen beträchtlichen Faktor da. Sie sind ein unumgänglicher und immens wichtiger Teil der Marktwirtschaft geworden und bedürfen deshalb auch einiger Regelungen. Bei einer Nichtbeachtung dieser Regelungen wird nicht möglichst wirtschaftlich mit öffentlichen Mitteln umgegangen, was dazu führt, dass interessierte Unternehmen der Möglichkeit beraubt werden, öffentliche Aufträge zu erhalten.
Wettbewerbsverletzungen können dabei sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer begangen werden.
Seitens des Auftraggebers gehören dazu die Verletzung von Geheimhaltungspflichten, die Bestechlichkeit von Beamten oder auch gesetzwidrige Ausschreibungspraktiken. Beim Auftraggeber können Fälle wie Preisabsprache oder Bestechung auftreten.
Früher wurde das Vergaberecht dem Haushaltsrecht eher untergeordnet gesehen, vor allem der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zum Vorteil. Denn durch den harten Konkurrenzkampf und Wettbewerb wurde das günstigste und beste Angebot unter den Bietern vermittelt.
Jedoch wurden dabei die Auswirkungen auf die privaten Anbieter von Leistungen mehr oder weniger vernachlässigt und deren Klagen nicht berücksichtigt.
Konkrete Regelungswerke ohne Rechtsnormqualität wurden erst von Verdingungsausschüssen kreiert, nämlich die sogenannte Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen.
1997 kam schließlich noch die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen hinzu. Einen sehr großen Einfluss auf das deutsche Vergaberecht übte das Europarecht aus. Durch das „ Government Procurement Agreement“ (GPA), auf Deutsch Regierungsbeschaffungsabkommen, vereinbarte die Europäische Union und 13 weitere Mitglieder der Welthandelsorganisation die diskriminierungsfreie, transparente und rechtsstaatliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
In diesem Zuge wurden auch die sogenannten Schwellenwerte eingeführt: Dabei handelt es sich um die jeweiligen Auftragshöhen, ab der die Regeln gelten sollten.
Seit 2006 wurde das deutsche Vergaberecht noch einmal modernisiert und folgende Eckpfeiler des Rechts aufgestellt: Die Erhöhung der Schwellenwerte, neue Mechanismen der elektronischen Vergabe und eine Regelauslegung der vergabefremden Aspekte.