Hilfe durch Prozessfinanzierung

Rechtsstreitigkeiten lassen sich nicht immer vermeiden. Vor dem Gang zum Anwalt schrecken jedoch viele Menschen zurück, denn dieser kann schnell teuer werden. Auch Unternehmen überlegen sich oft mehrmals, ob sich eine Klage lohnt, denn wenn es um viel Geld geht, haben Privatpersonen aber auch kleine Unternehmen meist nicht die finanziellen Mittel um sich gegen Giganten durchzusetzen. Das Kostenrisiko ist ihnen in diesem Fall zu hoch und sie gehen lieber nicht das Risiko ein, durch langdauernde Prozesskosten irgendwann nicht mehr liquide zu sein.

Vorteile und Voraussetzungen für Prozessfinanzierung

Nutzen Sie die Vorteile einer ProzessfinanzierungNutzen Sie die Vorteile einer ProzessfinanzierungWenn auch sie eine Streitigkeit haben, jedoch Angst vor den auf sie zukommenden Kosten haben, können Sie sich an Experten wie die Foris Prozessfinanzierung wenden. Durch die Prozesskostenfinanzierung sind Sie nicht an einen Anwalt gebunden, sondern können denjenigen mit dem Sie gute Erfahrungen gemacht haben, weiterhin zur Rate ziehen. Zusätzlich steht Ihnen auch das Foris Team mit fachkundigem Rat aus vielen Jahren zur Seite. Durch Prozessfinanzierungen können Sie auch über mehrere Instanzen gehen und müssen nicht aufgrund des Geldes unverrichteter Dinge klein bei geben. Dies ist, besonders weil man bis zu einer weiteren Instanz schon viel Geld investiert hat, doppelt ärgerlich. Große Konzerne wissen jedoch natürlich, dass sie kleineren Unternehmen finanziell überlegen sind und nutzen diese Macht aus. Auch im Ausland können Sie vom Prozesskostenfinanzierungteam unterstützt werden. Hier hilft ihnen neben der Finanzspritze natürlich auch das Know-how, das sich über Jahre gebildet hat. Aber einem Streitwert von 200 000 Euro können Sie sich im Zivil- oder Wirtschaftsrecht durch Prozessfinanzierung unterstützen lassen. Voraussetzung ist lediglich, dass auch ihr Anwalt zu einer Klage rät und gute Erfolgschancen sieht. Zudem muss die Bonität der Gegenseite gesichert sein. Ist dies gegeben, übernimmt Ihr Vertragspartner alle anfallenden Kosten für Anwalt, Zeugen und Sachverständige und wenn nötig auch für Sicherheitsleistungen wie Zwangvollstreckungen.

Unterschied zur Prozesskostenhilfe

Sie tragen außerdem natürlich keinerlei Risiko, denn nur bei erfolgreichem Gerichtsverfahren, also dann, wenn Sie die erforderlichen Mittel dazu haben, sind Sie dazu verpflichtet einen Erlös zu zahlen. Die Prozesskostenfinanzierung ist nicht mit der Prozesskostenhilfe gleichzusetzen. Sie entwickelte sich aus einer rechtlichen Lücke zwischen Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe. Bei der Prozesskostenhilfe muss der Mandant nämlich Bedürftigkeit nachweisen und hat teilweise das Risiko wegen einer Nachzahlungsanordnung doch noch zur Kasse gebeten zu werden.