Teuer bestraftes Handeln im Internet
Diese Handlungen werden rigoros von darauf spezialisierten Firmen abgemahnt und mit teilweise sehr hohen Strafzahlungen geahndet. Dabei werden die jeweiligen Empfänger der Abmahnungen beschuldigt, über den Internetanschluss illegal an Tauschbörsen, was auch als „Filesharing“ bezeichnet wird, teilgenommen zu haben. So entstehen zuweilen hohe Zahlungsforderungen, die vor allem auf Anwaltskosten und Schadensersatz beruhen. In einigen Fällen wird eine andere Lösung bevorzugt: In jeweiliger Hoffnung auf eine außergerichtliche Lösung wird die Zahlung eines Pauschalbetrags und zusätzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten. Denn häufig sind in den Abmahnungen Formulierungen und Klauseln enthalten, die für die „ Abgemahnten“ sehr nachteilig sein können. Daher sollten diese Formulare nicht ohne anwaltliche oder fachspezifische Hilfe einfach unterschrieben werden.
Häufige Abmahnung von Fotos und Texten ohne Rechte
Ein ebenfalls recht häufig eintretender Fall ist das Abmahnen der Verwendung von Texten und Bildern, die im Internet ohne rechtliche Erlaubnis zu finden sind. Diese lassen sich technisch sehr leicht finden und sind somit ohne großen Aufwand abzumahnen. In jedem Falle ist eine anwaltliche Hilfe zum Thema Abmahnung im Urheberrecht äußerst ratsam. Durch diese lässt sich besser überprüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind. Denn die meisten Abmahnungen werden durch sehr erfahrene Anwälte erstellt, die darauf spezialisiert sind, die Sachlage gegenüber derer Mandanten glaubhaft, logisch und selbstverständlich vorteilhaft darzustellen.
Auch im Internet Recht auf Eigentum
Was heutzutage ab und zu vergessen wird: im Internet herrscht ebenfalls das Recht auf Eigentum und der Schutz des Eigentums. Denn die Rechtinhaber sind durch die Urheberverletzungen bisweilen stark beeinträchtigt und benachteiligt. Deshalb ist das deutsche Rechtssystem so beschaffen, dass sich der Urheber gegen solche Verletzungen wehren kann und darf. Diese Art von Wehren findet der einzelne Beschuldigte dann in Form einer Abmahnung vor. Doch diese Abmahnung ist auch im Interesse der „Rechtsverletzer“: Denn durch das Schreiben wird dieser zur Unterlassung und Beseitigung der Urheberrechtsverletzung aufgefordert. Somit hat derjenige die Möglichkeit, Fehler abzustellen und kann ein gerichtliches Verfahren vermeiden.