Arbeitnehmererfindung

Arbeitnehmererfindung

Wann liegt eine Arbeitnehmererfindung vor? Als Dienst- oder auch Arbeitnehmererfindung wird eine patent- oder gebrauchsmusterfähige  Erfindung verstanden, die ein Arbeitnehmer innerhalb seines Arbeitsverhältnisses, nicht jedoch unbedingt während seiner Arbeitszeit, tätigt. Sie liegt dann vor, wenn die Erfindung aus einer dem Arbeitnehmer gestellten Aufgabe oder beruflichen Tätigkeit heraus